Kleine Lotterie oder Ausspielung innerhalb eines Stadt- oder Gemeindegebietes anzeigen
Allgemeine Informationen
Anzeige einer öffentlichen Lotterie oder Ausspielung gemäß Nr. II.1 der Allgemeinen Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen im Freistaat Sachsen (AELott).
Eine Kleine Lotterie oder Ausspielung (auch Tombola) müssen Sie dem Ordnungsamt anzeigen. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen (siehe weiter unten) nach der Allgemeinen Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen im Freistaat Sachsen (AELott) vor, gilt die Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung mit der Anzeige als erteilt.
Kontakt und Öffnungszeiten
Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)
Frau Philine Ruscher
Tel. +49 (0) 3731 273 359
Frau Vivien Müller
Tel. +49 (0) 3731 273 354
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Verfahrensablauf
- Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Legen Sie nach Abschluss der Lotterie oder Ausspielung der zuständigen Stelle einen Verwendungsnachweis vor, aus dem hervorgeht, dass der Reinertrag gemeinnützigen Zwecken zugeführt wurde. Alternativ kann die zuständige Behörde die Vorlage der Bestätigung des Finanzamtes über die Befreiung von der Lotteriesteuer verlangen.
Hinweis:
- Liegen die Voraussetzungen gemäß AELott vor, gilt die Veranstaltung als genehmigt.
- Das Ordnungsamt kann zur Sicherung der ordnungsgemäßen Durchführung Anordnungen erlassen.
- Vergessen Sie nicht, die Lotterie oder Ausspielung vor Beginn auch dem Finanzamt Chemnitz-Mitte, Straße der Nationen 2 – 4, 09111 Chemnitz anzuzeigen.
Notwendigkeiten
Unter die Allgemeine Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen im Freistaat Sachsen fallen Veranstaltungen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Die Veranstaltung erstreckt sich nicht über das Gebiet eines Landkreises oder einer Kreisfreien Stadt hinaus.
- Der Reinertrag (Gesamtwert der Lose abzüglich der durch Verlosung entstandenen Kosten) beträgt mindestens ein Drittel der Entgelte.
- Die Gewinnsumme bei Lotterien beziehungsweise der Wert der Sachpreise oder anderer geldwerter Vorteile bei Ausspielungen beträgt mindestens 25 Prozent der Entgelte.
- Der Erlös aus dem Verkauf aller Lose beträgt höchstens EUR 40.000.
- Der Losverkauf dauert nicht länger als drei Monate.
- Der Reinertrag wird ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwendet.
- Mindestens 30 Prozent des Reinertrags müssen im Gebiet des Freistaates Sachsen verwendet werden.
Achtung! Für Gebietskörperschaften ist die zuständige Behörde die Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig.
Erstreckt sich die Veranstaltung über mehrere Gemeindegebiete eines Landkreises, ist die Ausspielung oder Lotterie beim zuständigen Landratsamt anzuzeigen.
Erforderliche Unterlagen
- Formular zur Anzeige einer öffentlichen Lotterie oder Ausspielung nach der AELott
- aktueller Auszug aus dem Vereinsregister
- Kopie der Satzung
- letzter Freistellungsbescheid des Finanzamtes (als Nachweis der Gemeinnützigkeit)
- Gewinnplan (Auflistung aller Gewinne mit Wertangaben)
Online-Formulare
Fristen
- Anzeige der Lotterie oder Ausspielung: spätestens 5 Tage vor Vertriebsbeginn
- Anmeldung beim Finanzamt: spätestens 5 Tage vor Vertriebsbeginn
Kosten
keine
Rechtliche Grundlage
- Hinweise und Allgemeine Erlaubnis für Kleine Lotterien und Ausspielungen im Freistaat Sachsen (AELott) in der jeweils aktuellen Fassung
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