Böllerschießen
Allgemeine Informationen
Wer außerhalb von Schießstätten ein Böllergerät oder eine Vorderladerschusswaffe verwenden will, hat dies spätestens 2 Wochen vor dem Ereignis beim Ordnungsamt anzuzeigen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Online-Formulare
Fristen
spätestens 2 Wochen vor dem Ereignis
Kosten
Keine, außer es ist ein Auflagenbescheid erforderlich