Allgemeine Informationen

Möchten Sie im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, müssen Sie dies zumeist beim Ordnungsamt beantragen. Achten Sie bitte darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Hinweise für das Abbrennen von offenen Feuern.

Nach § 15 der Polizeiverordnung der Stadt Freiberg ist das Abbrennen von offenen Feuern wie folgt geregelt:

1. Das Abbrennen von offenen Feuern ab einer Größe von 1 m² Grundfläche oder ab einer Stapelhöhe des Holzes von 1 m bedarf der vorherigen Genehmigung der Ortspolizeibehörde. Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Abbrenntermin zu stellen.

2. Das Abbrennen von offenen Feuern bis zu einer Größe von 1 m² Grundfläche oder bis zu einer Stapelhöhe des Holzes von 1 m ist der Ortspolizeibehörde spätestens eine Woche vor dem beabsichtigten Abbrenntermin anzuzeigen.

3. Keiner Anzeige oder Genehmigung bedürfen offene Feuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten, wobei das Feuer vom Erdboden getrennt sein muss (z.B. Gartenkamine, Aztekenöfen, im Handel erhältliche Feuerschalen oder Feuerkörbe) oder mit handelsüblichen Grillmaterialien in handelsüblichen Koch- oder Grillgeräten.

Offenes Feuer im oder am Wald:

Ist die vorgesehene Feuerstelle weniger als 100 Meter vom Waldrand entfernt, müssen Sie die Genehmigung durch die Untere Forstbehörde einholen.

Kontakt und Öffnungszeiten

Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)

Herr Torsten Wagner

Namen: A - K

Tel. +49 (0) 3731 / 273 356

ordnungsamt@freiberg.de

Herr Marcel Zeun

Namen: L-Z

Tel. +49 (0) 3731 / 273 353

ordnungsamt@freiberg.de

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg

Parkplatz

Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich

Erforderliche Unterlagen

Zustimmung Grundstückseigentümer

Fristen

  • Antrag: 2 Wochen vor Termin
  • Anzeige: 1 Woche vor Termin

Kosten

  • Gebühren für das Abbrennen von offenen Feuern werden ab einer Größe von 1 m² oder ab einer Stapelhöhe des Holzes von 1 m erhoben. Offene Feuer bis 1 m² Grundfläche bzw. bis zu einer Stapelhöhe des Holzes von 1 m sind kostenfrei.
  • Für die Erteilung der Erlaubnis beträgt die Höhe der Gebühr 20,00 € bzw. 30,00 €. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Notwendigkeit der Einbeziehung weiterer Stellen (z.B. Feuerwehr) in das Erlaubnisverfahren.
  • Bei der Beantragung mehrerer Feuertermine erhöht sich die Gebühr bis auf 40,00 Euro (2-4 Termine) bzw. auf 50,00 € (mehr als 5 Termine).

Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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