Lagerfeuer beantragen
Allgemeine Informationen
Online Lagerfeuer anmelden bzw. beantragen
Möchten Sie im Stadt- oder Gemeindegebiet ein Lagerfeuer etwa zur Brauchtumspflege oder als Leucht- oder Höhenfeuer entfachen, müssen Sie dies zumeist beim Ordnungsamt beantragen. Achten Sie bitte darauf, dass Dritte nicht durch Rauch oder Gerüche belästigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Hinweise für das Abbrennen von offenen Feuern.
Nach § 15 der Polizeiverordnung der Stadt Freiberg ist das Abbrennen von offenen Feuern wie folgt geregelt:
1. Das Abbrennen von offenen Feuern ab einer Größe von 1 m² Grundfläche oder ab einer Stapelhöhe des Holzes von 1 m bedarf der vorherigen Genehmigung der Ortspolizeibehörde. Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Abbrenntermin zu stellen.
2. Das Abbrennen von offenen Feuern bis zu einer Größe von 1 m² Grundfläche oder bis zu einer Stapelhöhe des Holzes von 1 m ist der Ortspolizeibehörde spätestens eine Woche vor dem beabsichtigten Abbrenntermin anzuzeigen.
3. Keiner Anzeige oder Genehmigung bedürfen offene Feuer mit trockenem unbehandeltem Holz in befestigten Feuerstätten, wobei das Feuer vom Erdboden getrennt sein muss (z.B. Gartenkamine, Aztekenöfen, im Handel erhältliche Feuerschalen oder Feuerkörbe) oder mit handelsüblichen Grillmaterialien in handelsüblichen Koch- oder Grillgeräten.
Offenes Feuer im oder am Wald:
Ist die vorgesehene Feuerstelle weniger als 100 Meter vom Waldrand entfernt, müssen Sie die Genehmigung durch die Untere Forstbehörde einholen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Erforderliche Unterlagen
Zustimmung Grundstückseigentümer
Online-Formulare
Fristen
- Antrag: 2 Wochen vor Termin
- Anzeige: 1 Woche vor Termin
Kosten
- Gebühren für das Abbrennen von offenen Feuern werden ab einer Größe von 1 m² oder ab einer Stapelhöhe des Holzes von 1 m erhoben. Offene Feuer bis 1 m² Grundfläche bzw. bis zu einer Stapelhöhe des Holzes von 1 m sind kostenfrei.
- Für die Erteilung der Erlaubnis beträgt die Höhe der Gebühr 20,00 € bzw. 30,00 €. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Notwendigkeit der Einbeziehung weiterer Stellen (z.B. Feuerwehr) in das Erlaubnisverfahren.
- Bei der Beantragung mehrerer Feuertermine erhöht sich die Gebühr bis auf 40,00 Euro (2-4 Termine) bzw. auf 50,00 € (mehr als 5 Termine).
Rechtliche Grundlage
- § 15 der Polizeiverordnung der Stadt Freiberg
- § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Zuführung unwägbarer Stoffe
- § 1004 BGB – Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch