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Gaststättenbetrieb mit Alkoholausschank

Allgemeine Informationen

Wer gewerbsmäßig oder auch nicht gewerbsmäßig in Vereinen oder Gesellschaften den Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigt, muss zeitgleich mit der Gewerbeanzeige Unterlagen zum Nachweis seiner persönlichen Zuverlässigkeit vorlegen.

Kontakt und Öffnungszeiten

Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)

Frau Philine Ruscher

Tel. +49 (0) 3731 273 359

ordnungsamt@freiberg.de

Frau Vivien Müller

Tel. +49 (0) 3731 273 354

Ordnungsamt@Freiberg.de

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg

Parkplatz

Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich

Verfahrensablauf

  • Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist nur nach Feststellung der persönlichen Zuverlässigkeit gestattet.
  • Die Ergebnisse der Zuverlässigkeitsprüfung werden auf Verlangen kostenpflichtig bescheinigt.
  • Auf die Überprüfung kann verzichtet werden, wenn eine behördliche Bescheinigung über eine gewerberechtliche Zuverlässigkeitsprüfung vorgelegt wird, die jünger als 1 Jahr ist.

Erforderliche Unterlagen

Nachweis der Beantragung zur Vorlage bei der Behörde

  • Führungszeugnis § 30 Abs. 5 BZRG
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister § 150 Abs. 5 GewO
  • Auskunft aus dem Insolvenzregister § 26 Abs. 2 InsO
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis § 882b ZPO
  • Bescheinigung in Steuersachen

bei juristischen Personen:

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister § 150 Abs. 5 GewO (sowohl für die juristische Person als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen)
  • Führungszeugnis der vertretungsberechtigten natürlich Person
  • Auskunft aus dem Insolvenzregister § 26 Abs. 2 InsO für die juristische Person
  • Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis § 882b ZPO für die juristische Person
  • Bescheinigung in Steuersachen für die juristische Person

Fristen

Spätestens 4 Wochen vor Beginn des Alkoholausschanks

Kosten

Anzeige: 20,00 € bis 115,00 €

Bescheinigung Zuverlässigkeit: 15,00 € bis 70,00 €


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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