Gaststättenbetrieb mit Alkoholausschank
Allgemeine Informationen
Wer gewerbsmäßig oder auch nicht gewerbsmäßig in Vereinen oder Gesellschaften den Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigt, muss zeitgleich mit der Gewerbeanzeige Unterlagen zum Nachweis seiner persönlichen Zuverlässigkeit vorlegen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)
Frau Beate Künzel
Tel. +49 (0) 3731 273 359
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Verfahrensablauf
- Der Ausschank von alkoholischen Getränken ist nur nach Feststellung der persönlichen Zuverlässigkeit gestattet.
- Die Ergebnisse der Zuverlässigkeitsprüfung werden auf Verlangen kostenpflichtig bescheinigt werden.
- Auf die Überprüfung kann verzichtet werden, wenn eine behördliche Bescheinigung über eine gewerberechtliche Zuverlässigkeitsprüfung vorgelegt wird, die jünger als 1 Jahr ist.
Erforderliche Unterlagen
Nachweis der Beantragung zur Vorlage bei der Behörde
- Führungszeugnis § 30 Abs. 5 BZRG
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister § 150 Abs. 5 GewO
- Auskunft aus dem Insolvenzregister § 26 Abs. 2 InsO
- Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis § 882b ZPO
- Bescheinigung in Steuersachen
bei juristischen Personen:
- Zuverlässigkeitsnachweise wie oben sowohl für die juristische Person (mit Ausnahme des Führungszeugnisses und der Personalpapiere) als auch für die vertretungsberechtigten natürlichen Personen
Fristen
Spätestens 4 Wochen vor Beginn des Alkoholausschanks
Kosten
10,00 bis 65,00 €