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Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Allgemeine Informationen

Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum (z.B. Motorsportveranstaltung, Radrennen, Marathon, Straßenfest, Traditionsveranstaltung) bedürfen nach § 29 Abs. 2 StVO einer Erlaubnis.

Antragsteller kann jedermann sein, der im öffentlichem Verkehrsraum eine Veranstaltung abhalten möchte (Straßenfeste, Laufveranstaltungen, Fackelzug und Ähnliches).

Hinweis: Größere Veranstaltungen bedürfen einer sorgfältigen Planung und Durchführung. Eine frühzeitige Beratung wird empfohlen.

Kontakt und Öffnungszeiten

Straßenverkehrsrecht (Sachgebiet)

Frau Susann Paul

Tel. +49 (0) 3731 /273 363

straszenverkehr@freiberg.de

Frau Sabine Gries

Tel. +49 (0) 3731 273 371

straszenverkehr@freiberg.de

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg

Parkplatz

Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich

Verfahrensablauf

Der Antrag für die Durchführung einer o. g. Veranstaltung ist zusammen mit der Veranstaltererklärung im Ordnungsamt zu stellen und hat mindestens folgende Angaben zu beinhalten:

  1. Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers
  2. Art der Veranstaltung ggf. Bezeichnung der Veranstaltung
  3. Ort bzw. Wegstrecke der Veranstaltung, Streckenpläne
  4. Abmaße der Veranstaltungsfläche
  5. Benennung eines verantwortlichen Veranstalters mit Anschrift und Telefonnummer
  6. Zeitraum der Veranstaltung mit genauer Uhrzeit, Terminpläne bzw. Ablaufpläne
  7. Anzahl der Teilnehmer ggf. Anzahl der Kraftfahrzeuge, Festwagen, Musikkapellen und Pferde
  8. Nachweise über ausreichenden Versicherungsschutz

Weitere Angaben können verlangt werden.

Nach Einreichung des Antrages mit den erforderlichen Unterlagen werden weitere Behörden beteiligt. Die Entscheidung wird als Erlaubnis (mit Auflagen und Bedingungen) schriftlich mitgeteilt.

Fristen

Als Antragsfrist sind auf Grund der aufwändigen Anhörverfahren mindestens 6 Kalenderwochen einzuhalten. In Ausnahmefällen kann die Bearbeitung einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmen. Die Information der Öffentlichkeit obliegt dem Antragsteller.

Kosten

Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr Nr. 263 (GebOSt) und richten sich nach dem jeweiligen Verwaltungsaufwand. Die Gebührenhöhe liegt zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro.

Sonstiges

Bitte beachten Sie folgende Anzeigepflichten:
Veranstaltungen (öffentliche) anmelden


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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