Flugobjekte (Drohnen, Luftballone, Hubschrauberrundflüge)
Allgemeine Informationen
Online Drohenntart- bzw. landeerlaubnis beantragen
Drohnen:
Der Start einer Drohne in öffentlichen Bereichen innerhalb der geschlossenen Ortschaften, die für jedermann allgemein zugänglich und nutzbar sind und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung im Gebiet der Stadt Freiberg, ist dem Ordnungsamt mindestens 7 Arbeitstage vorher schriftlich anzuzeigen.
Weitere Informationen: Landesdirektion Sachsen
Hubschrauberrundflüge oder Start eines Heißluftballon:
Erlaubnisse für Hubschrauberrundflüge bzw. den Start von Heißluftballons erteilt die Landesdirektion Sachsen. Nutzen Sie dazu die unten stehenden Anträge.
Massenaufstieg Luftballone:
Sollen Luftballon-Bündel oder 500 und mehr Ballons auf einmal aufsteigen, müssen Sie die Deutsche Flugsicherung (DFS) informieren und deren Zustimmung einholen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich