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Reisegewerbe, Erlaubnis (Reisegewerbekarte) beantragen

Allgemeine Informationen

Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte nach § 55 Gewerbeordnung (GewO) Ein Reisegewerbe betreibt, wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner Niederlassung (oder ohne eine solche zu haben) Waren anbietet oder Bestellungen vertreibt oder ankauft oder Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen vertreibt oder selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellerin oder Schausteller ausübt. [...] Achtung: Die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten gelten auch für das Reisegewerbe. Falls Sie als Gewerbetreibender von einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) aus vorübergehend selbstständig gewerbsmäßig Dienstleistungen erbringen, benötigen Sie dafür keine Anzeige, Erlaubnis, Genehmigung oder ähnliches. Einheitlicher Ansprechpartner Für dieses Verfahren können Sie den Service des Einheitlichen Ansprechpartners in Anspruch nehmen. Dieser begleitet Sie durch das Verfahren, übernimmt für Sie die Korrespondenz mit allen für Ihr Anliegen zuständigen Stellen und steht Ihnen als kompetenter Berater zur Seite.

Kontakt und Öffnungszeiten

Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)

Frau Vivien Müller

Nachname oder Firmenname: A - K

Tel. +49 (0) 3731 273 354

Ordnungsamt@Freiberg.de

Frau Philine Ruscher

Nachname oder Firmenname: L - Z

Tel. +49 (0) 3731 273 359

ordnungsamt@freiberg.de

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg

Parkplatz

Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich

Verfahrensablauf

Die Reisegewerbekarte müssen Sie schriftlich beantragen.

  • Das erforderliche Formular beziehen Sie (soweit vorhanden) online über Amt24 ("Formulare & Online-Dienste"). Alternativ erhalten Sie das Formular in Papierform auch bei der zuständigen Stelle.
  • Die zuständige Stelle überprüft die dem Antrag beigefügten Unterlagen sowie Ihre Zuverlässigkeit.
  • Bei positivem Ergebnis wird Ihnen, nachdem Sie die fälligen Gebühren bezahlt haben, eine Reisegewerbekarte ausgestellt.

Notwendigkeiten

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten (zusätzlich): Aufenthaltstitel und Arbeitserlaubnis
  • Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als drei Monate)
  • Auszug aus dem Schuldnerverzeichnis des Amtsgerichtes (nicht älter als drei Monate)
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Wohnortes (nicht älter als drei Monate)
  • wenn Sie mit Lebensmitteln handeln (zusätzlich): Gesundheitszeugnis
  • wenn Sie als Schaustellerin oder Schausteller eine Reisegewerbekarte beantragen (zusätzlich): Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung
  • Bei juristischen Personen sind die genannten Unterlagen für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen beizubringen und für die juristische Person selbst die Auszüge aus dem Gewerbezentralregister und aus dem Schuldnerverzeichnis sowie die Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes.
  • Zusätzlich werden der Handelsregisterauszug und eine Kopie des Gesellschaftsvertrags benötigt.

Fristen

Die Reisegewerbekarte müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit beantragen. Erst nach Erteilung der Reisegewerbekarte sind Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.

Kosten

56,00 € bis 390,00 €

Sonstiges

Im Gegensatz zum stehenden Gewerbe ist im Reisegewerbe in der Regel eine Erlaubnis, eine sogenannte Reisegewerbekarte, erforderlich.

Dies gilt jedoch nicht für Gewerbetreibende, die ein nach Bundes- oder Landesrecht erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben und die dafür erforderliche Erlaubnis besitzen.

Die Reisegewerbekarte kann befristet oder unbefristet beantragt und erteilt werden.


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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