Allgemeine Informationen

Nach § 69 GewO hat das Ordnungsamt auf Antrag des Veranstalters eine Veranstaltung, welche die Voraussetzungen der §§ 64 bis 68 GewO (Messen, Ausstellungen, Groß-, Wochen-, Spezial- und Jahrmärkte) sowie § 60 b Abs. 2 i.V. m. § 69 GewO (Volksfest) erfüllt, festzusetzen. Veranstaltungen, an denen nur Personen teilnehmen oder teilnehmen können, die ihre Waren nicht gewerbsmäßig anbieten, können nicht festgesetzt werden.

Mit der Festsetzung erlangen Sie sog. Marktprivilegien, wie z.B. Befreiung vom Ladenöffnungsgesetz, Befreiung von den Vorschriften über das stehende Gewerbe, Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht (Ausnahme: Volksfeste und Schausteller), Befreiung vom Sonn- und Feiertagsgesetz (Außer Karfreitag, Buß- und Bettag, Volkstrauer-tag und Totensonntag) und Befreiung von den Vorschriften des Arbeitszeit-gesetzes.

Ein einmal festgesetzter Markt verpflichtet zur Durchführung. Dies gilt für Wochenmärkte, Jahrmärkte, Spezialmärkte und Volksfeste.

Wird eine festgesetzte Messe, Ausstellung oder ein festgesetzter Großmarkt nicht oder nicht mehr durchgeführt, so hat der Veranstalter dies dem Ordnungsamt der Stadt Freiberg unverzüglich anzuzeigen.

Kontakt und Öffnungszeiten

Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)

Frau Vivien Müller

Tel. +49 (0) 3731 273 354

Ordnungsamt@Freiberg.de

Frau Philine Ruscher

Tel. +49 (0) 3731 273 359

ordnungsamt@freiberg.de

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg

Parkplatz

Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Festsetzungen müssen folgende Unterlagen in jeweils dreifacher Ausfertigung beigefügt werden.

  • Verzeichnis über die Art der anzubietenden Waren
  • Teilnahmebedingungen
  • Zahl und Zusammensetzung der Aussteller oder Anbieter mit Adresse und Warensortiment (vorläufiges Teilnehmerverzeichnis)
  • Lageplan mit Standverteilung
  • Angaben zum Versicherung
  • Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5 BZRG) nicht älter als 1 Jahr (jeweils vom Antragsteller und von der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Person)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 GewO) nicht älter als 1 Jahr (jeweils vom Antragsteller und von der mit der Leitung der Veranstaltung beauftragten Person)

Online-Formulare

Fristen

Es empfiehlt sich eine rechtzeitige Antragstellung.

Kosten

22,00 € - 948,00 €


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

zum Landkreis

Herz aus Silber – Imagefilm

Zukunft aus Tradition: Silberstadt, Universitätsstadt, Wirtschaftstandort, Lebensmittelpunkt - werfen Sie einen Blick in den Imagefilm der Silberstadt Freiberg.

ansehen