Ordnung & Genehmigungen

Stadtordnungsdienst

Der Stadtordnungsdienst führt täglich - auch in den Nachtstunden - allgemeine Kontrollen im Stadtgebiet durch. Dabei kontrolliert er die Einhaltung von:


Stadtordnungsdienst
(Bürgertelefon) 
+49 (0) 3731 273 888

Aufgaben

Der Stadtordnungsdienst übernimmt die Aufgaben der Ortspolizeibehörde. Vorrangig sind dabei:

  • regelmäßige Streifengänge zur Kontrolle der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dabei Erfassen von Ordnungswidrigkeiten, Meldung an zuständige Stellen, Ermittlungsaufgaben, Dokumentationsarbeiten
  • Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Gefahr im Verzug
  • Festhalten von auf frischer Tat gestellten Straftätern bis zum Eintreffen der Polizei
  • Ansprechpartner und Helfer für die Bürger und Gewerbetreibenden in kritischen Situationen
  • Deeskalation bei Streitigkeiten

Die Verfolgung von Straftaten ist und bleibt Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft.

Befugnisse

Bei der Erfüllung der polizeilichen Aufgaben haben die Bediensteten des Stadtordnungsdienstes folgende Befugnisse:

  • Einzelanordnungen, Weisungen
  • Befragung
  • Identitätsfeststellung
  • Platzverweis
  • Durchsuchung von Personen
  • Durchsuchung von Sachen
  • Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
  • Sicherstellung
  • Unmittelbarer Zwang (mit Einsatz körperlicher Gewalt oder Reizstoffsprühgerät oder Schlagstock)



Polizeiverordnung der Stadt Freiberg

Die Polizeiverordnung (PDF) enthält unter anderem Regelungen zu:

  • Schutz der Grün- und Erholungsanlagen
  • Schutz vor Lärm
  • Schutz der Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr
  • Einhaltung der Ruhezeiten von 20.00 bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen für
    - die Benutzung von Sport- und Spielstätten
    - Haus- und Gartenarbeiten
    - die Benutzung von Wertstoffcontainern und öffentlichen Abfallbehältnissen
    - das Böllern oder Salutschießen mit Vorderlader
  • Gewährung der Ordnung und Sauberkeit
  • Anbringen von Hausnummern
  • offenen Feuern, wie Lagerfeuer
  • Fackel- bzw. Lampionumzügen
  • Böllerschießen
  • Hundehaltung

Die Polizeiverordnung regelt nur derartige Fälle mit Ge- und Verboten, die nicht bereits in anderen Rechtsvorschriften geregelt sind und zudem nicht mit höherrangigem Recht in Widerspruch stehen. Die stets weiter fortzuschreibende Übersicht beantwortet mögliche Fragen, die in anderen Vorschriften geregelt sind.

Übersicht weiterer Regelungen

Gemeindevollzugsdienst (Sachgebiet)

Heubnerstraße 15
09599 Freiberg

Tel.: 03731 273 367
E-Mail: ordnungsamt@freiberg.de

Stadtordnungsdienst
(Bürgertelefon) 
+49 (0) 3731 273 888

Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

zum Landkreis

Herz aus Silber – Imagefilm

Zukunft aus Tradition: Silberstadt, Universitätsstadt, Wirtschaftstandort, Lebensmittelpunkt - werfen Sie einen Blick in den Imagefilm der Silberstadt Freiberg.

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