Ordnung & Genehmigungen
Stadtordnungsdienst
Der Stadtordnungsdienst führt täglich - auch in den Nachtstunden - allgemeine Kontrollen im Stadtgebiet durch. Dabei kontrolliert er die Einhaltung von:
Stadtordnungsdienst
(Bürgertelefon)
+49 (0) 3731 273 888
Aufgaben
Der Stadtordnungsdienst übernimmt die Aufgaben der Ortspolizeibehörde. Vorrangig sind dabei:
- regelmäßige Streifengänge zur Kontrolle der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, dabei Erfassen von Ordnungswidrigkeiten, Meldung an zuständige Stellen, Ermittlungsaufgaben, Dokumentationsarbeiten
- Einleitung von Sofortmaßnahmen bei Gefahr im Verzug
- Festhalten von auf frischer Tat gestellten Straftätern bis zum Eintreffen der Polizei
- Ansprechpartner und Helfer für die Bürger und Gewerbetreibenden in kritischen Situationen
- Deeskalation bei Streitigkeiten
Die Verfolgung von Straftaten ist und bleibt Aufgabe von Polizei und Staatsanwaltschaft.
Befugnisse
Bei der Erfüllung der polizeilichen Aufgaben haben die Bediensteten des Stadtordnungsdienstes folgende Befugnisse:
- Einzelanordnungen, Weisungen
- Befragung
- Identitätsfeststellung
- Platzverweis
- Durchsuchung von Personen
- Durchsuchung von Sachen
- Betreten und Durchsuchen von Wohnungen
- Sicherstellung
- Unmittelbarer Zwang (mit Einsatz körperlicher Gewalt oder Reizstoffsprühgerät oder Schlagstock)
Aktuelles
Polizeiverordnung der Stadt Freiberg
Die Polizeiverordnung (PDF) enthält unter anderem Regelungen zu:
- Schutz der Grün- und Erholungsanlagen
- Schutz vor Lärm
- Schutz der Nachtruhe von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr
- Einhaltung der Ruhezeiten von 20.00 bis 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen für
- die Benutzung von Sport- und Spielstätten
- Haus- und Gartenarbeiten
- die Benutzung von Wertstoffcontainern und öffentlichen Abfallbehältnissen
- das Böllern oder Salutschießen mit Vorderlader - Gewährung der Ordnung und Sauberkeit
- Anbringen von Hausnummern
- offenen Feuern, wie Lagerfeuer
- Fackel- bzw. Lampionumzügen
- Böllerschießen
- Hundehaltung
Die Polizeiverordnung regelt nur derartige Fälle mit Ge- und Verboten, die nicht bereits in anderen Rechtsvorschriften geregelt sind und zudem nicht mit höherrangigem Recht in Widerspruch stehen. Die stets weiter fortzuschreibende Übersicht beantwortet mögliche Fragen, die in anderen Vorschriften geregelt sind.
Anliegen passend zum Thema
Gemeindevollzugsdienst (Sachgebiet)
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Tel.: 03731 273 367
E-Mail: ordnungsamt@freiberg.de