Feuerwerk / pyrotechnische Erzeugnisse Kategorie II
Allgemeine Informationen
Die Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen stellt eine große Gefahr für die Allgemeinheit dar, deshalb bedarf diese Verwendung einer Erlaubnis.
Kontakt und Öffnungszeiten
Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)
Frau Maria Lindner
Tel. +49 (0) 3731 / 273 356
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Verfahrensablauf
Spätestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Termin ist ein schriftlicher Antrag mit der Angabe von
- Zeitpunkt
- Abbrennort
- Verantwortlichen einschließlich dessen Anschrift und
- Grundes für das Abbrennens
zu stellen.
Notwendigkeiten
Schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers
Online-Formulare
Kosten
Für die Erteilung einer Erlaubnis wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro erhoben.
Rechtliche Grundlage
- §§ 23, 24 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)