Feuerwerk / pyrotechnische Erzeugnisse Kategorie II
Allgemeine Informationen
Die Verwendung von pyrotechnischen Erzeugnissen stellt eine große Gefahr für die Allgemeinheit dar, deshalb bedarf diese Verwendung einer Erlaubnis.
Kontakt und Öffnungszeiten
Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe (Sachgebiet)
Herr Torsten Wagner
Tel. +49 (0) 3731 / 273 356
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Verfahrensablauf
Spätestens 4 Wochen vor dem beabsichtigten Termin ist ein schriftlicher Antrag mit der Angabe von
- Zeitpunkt
- Abbrennort
- Verantwortlichen einschließlich dessen Anschrift und
- Grundes für das Abbrennens
zu stellen.
Notwendigkeiten
Schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers
Online-Formulare
Kosten
Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung wird eine Gebühr zwischen 30,00 Euro und 350,00 Euro - je nach erforderlichem Zeitaufwand - erhoben (Sächsisches Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit dem 10. Sächsischen Kostenverzeichnis).
Rechtliche Grundlage
- §§ 23, 24 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)