Fackel- und Lampionumzug anmelden
Allgemeine Informationen
Gemäß § 15 Abs. 5 Satz 2 der Polizeiverordnung Freiberg sind Fackelumzüge spätestens eine Woche vor dem beabsichtigten Veranstaltungstermin beim Ordnungsamt anzuzeigen. Diese Frist gilt auch für die Anzeige für Lampionumzüge.
Kontakt und Öffnungszeiten
Ordnungsamt
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Auf der Heubnerstraße sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Erforderliche Unterlagen
Schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers
Online-Formulare
Fristen
Anzeige 4 Wochen vor dem beabsichtigten Veranstaltungstermin.
Kosten
Keine, außer es ist ein Auflagenbescheid erforderlich.
Rechtliche Grundlage
- § 15 Abs. 5 Satz 2 der Polizeiverordnung Freiberg