Handwerker Parken - Ausnahmegenehmigung beantragen
Allgemeine Informationen
Für Handwerksbetriebe, bei denen aufgrund der Schwere von Gerät, Werkzeugen bzw. eingesetztem Material ein Vorhalten des Fahrzeuges am Einsatzort notwendig wird, kann eineAusnahmegenehmigung erteilt werden. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist im Antrag darzulegen. Mit der Ausnahmegenehmigung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen von folgenden Beschränkungen befreit werden:
- Zeichen 242 StVO (Fußgängerbereich)
- Zeichen 314 StVO mit Zusatzzeichen (z.B. Bewohnerparken, mit Parkscheibe, mitParkschein)
- Zeichen 286 und 290 StVO (eingeschränktes Haltverbot und Zone)
Die Ausnahmegenehmigung wird für den notwendigen Zeitraum erteilt.
Kontakt und Öffnungszeiten
Straßenverkehrsrecht (Sachgebiet)
Frau Susann Paul
Tel. +49 (0) 3731 /273 363
Frau Sabine Gries
Tel. +49 (0) 3731 273 371
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Notwendigkeiten
- Nur fürgekennzeichnete Firmenfahrzeuge, die für die Erfüllung der Aufgaben zwingend am Einsatzort benötigt werden und wenn keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht. Bei Handwerkern ist es somit erforderlich, dass das Fahrzeug zum Transport von Werkzeug, Geräten oder Material oder aufgrund der Eilbedürftigkeit unbedingt erforderlich ist.
- Fahrzeug muss von Typ und Bauart für den Einsatz geeignet sein (nicht gegeben bei: z.B. Cabrios, Sportwagen, Oberklassefahrzeuge, Fahrzeuge mit hochklassiger Ausstattung)
- darf nur zur Erbringung gewerblicher Leistungen in Anspruch genommen werden; Nachweise (z.B. Arbeitsauftrag) sind mitzuführen und auf Verlangen den Kontrollbediensteten vorzuzeigen
- Vorlage Gewerbeanmeldung/ -ummeldung als Nachweis der gewerblichen Tätigkeit und deren Umfang
Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht am Firmensitz und in einem Umkreis von 200 Meter davon.
Online-Formulare
Kosten
Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst), wonach Gebühren zwischen 10,20 und 767,00 €vorgesehen sind.
Einzelgenehmigung:
für einen Tag: 12,00 €
bis zu einem Monat: 25,00 €
bis zu einem Jahr: 300,00 €
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