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Handwerker Parken - Ausnahmegenehmigung beantragen

Allgemeine Informationen

Für Handwerksbetriebe, bei denen aufgrund der Schwere von Gerät, Werkzeugen bzw. eingesetztem Material ein Vorhalten des Fahrzeuges am Einsatzort notwendig wird, kann eineAusnahmegenehmigung erteilt werden. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist im Antrag darzulegen. Mit der Ausnahmegenehmigung kann bei Vorliegen der Voraussetzungen von folgenden Beschränkungen befreit werden:
- Zeichen 242 StVO (Fußgängerbereich)
- Zeichen 314 StVO mit Zusatzzeichen (z.B. Bewohnerparken, mit Parkscheibe, mitParkschein)
- Zeichen 286 und 290 StVO (eingeschränktes Haltverbot und Zone)

Die Ausnahmegenehmigung wird für den notwendigen Zeitraum erteilt.

Kontakt und Öffnungszeiten

Straßenverkehrsrecht (Sachgebiet)

Frau Susann Paul

Tel. +49 (0) 3731 /273 363

straszenverkehr@freiberg.de

Frau Sabine Gries

Tel. +49 (0) 3731 273 371

straszenverkehr@freiberg.de

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg

Parkplatz

Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich

Notwendigkeiten

  • Nur fürgekennzeichnete Firmenfahrzeuge, die für die Erfüllung der Aufgaben zwingend am Einsatzort benötigt werden und wenn keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht. Bei Handwerkern ist es somit erforderlich, dass das Fahrzeug zum Transport von Werkzeug, Geräten oder Material oder aufgrund der Eilbedürftigkeit unbedingt erforderlich ist.
  • Fahrzeug muss von Typ und Bauart für den Einsatz geeignet sein (nicht gegeben bei: z.B. Cabrios, Sportwagen, Oberklassefahrzeuge, Fahrzeuge mit hochklassiger Ausstattung)
  • darf nur zur Erbringung gewerblicher Leistungen in Anspruch genommen werden; Nachweise (z.B. Arbeitsauftrag) sind mitzuführen und auf Verlangen den Kontrollbediensteten vorzuzeigen
  • Vorlage Gewerbeanmeldung/ -ummeldung als Nachweis der gewerblichen Tätigkeit und deren Umfang

Die Ausnahmegenehmigung gilt nicht am Firmensitz und in einem Umkreis von 200 Meter davon.

Kosten

Die Gebühren ergeben sich aus der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst), wonach Gebühren zwischen 10,20 und 767,00 €vorgesehen sind.

Einzelgenehmigung:
für einen Tag: 12,00 €
bis zu einem Monat: 25,00 €
bis zu einem Jahr: 300,00 €


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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