Handwerker / Havariefälle („Handwerkerblock") Parken - Ausnahmegenehmigung beantragen
Allgemeine Informationen
Für Handwerksbetriebe, welche Havariefälle zu betreuen haben, können mehrere Ausnahmegenehmigungen zum Ausfüllen vor Ort erteilt werden. Dies trifft vor allem auf Gewerke wie Gas-, Wasser-, Heizungs- oder Sanitärinstallation, Dachdeckerei, Klempnerei, Rohr- und Kanalreinigung zu. Das Vorliegen der Voraussetzungen ist im Antrag darzulegen.
Mit der Ausnahmegenehmigung kann von folgenden Beschränkungen für max. 8 Stunden (tageweise) bzw. 2 Stunden (kurzzeit) befreit werden:
- Zeichen 242 StVO (Fußgängerbereich)
- Zeichen 314 StVO mit Zusatzzeichen (z.B. Bewohnerparken, mit Parkscheibe, mitParkschein)
- Zeichen 286 und 290 StVO (eingeschränktes Haltverbot und Zone)
Kontakt und Öffnungszeiten
Straßenverkehrsrecht (Sachgebiet)
Frau Susann Paul
Tel. +49 (0) 3731 /273 363
Frau Sabine Gries
Tel. +49 (0) 3731 273 371
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Verfahrensablauf
- Nach Einreichung des Antrages mit den erforderlichen Unterlagen werden ggf. weitere Behörden beteiligt. Die Entscheidung wird als Ausnahmegenehmigung (mit Nebenbestimmungen und Parkausweis) schriftlich mitgeteilt.
Notwendigkeiten
- nur für gekennzeichnete Firmenfahrzeuge, die für die Erfüllung der Aufgaben zwingend am Einsatzort benötigt werden und wenn keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht.
- Fahrzeug muss von Typ und Bauart für den Einsatz geeignet sein (nicht gegeben bei: Cabrios, Sportwagen, Oberklassefahrzeugen´, Fahrzeugen mit hochklassiger Ausstattung)
- darf nur zur Erbringung gewerblicher Leistungen in Anspruch genommen werden;
- Nachweise - z.B. Arbeitsauftrag – sind mitzuführen und auf Verlangen den Kontrollbediensteten vorzuzeigen
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Vorlage Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Nachweis der gewerblichen Tätigkeit und deren Umfang
Fristen
- 2 Kalenderwochen
Kosten
Tageweise: Für Havariedienste – Handwerkerblöcke zum Selbstausfüllen
- Handwerkerblock à. 10 Genehmigungen 120 Euro
- Handwerkerblock á 20 Genehmigungen 240 Euro
Kurzzeit: Für Havariedienste – Handwerkerblöcke zum Selbstausfüllen
- Handwerkerblock à. 10 Genehmigungen 30 Euro
- Handwerkerblock á 20 Genehmigungen 60 Euro
Rechtliche Grundlage
- § 46 StVO
Weitere Anliegen in diesem Bereich
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