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Verkehrsraumeinschränkung beantragen (Verkehrsrechtliche Anordnung)

Allgemeine Informationen

Die Stadt Freiberg als untere Straßenverkehrsbehörde ist gemäß §§ 44, 45 und 47 StVO berechtigt, die Benutzung der Straßen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung zu beschränken, zu verbieten und umzuleiten. Bauunternehmer oder andere Privatpersonen müssen daher Verkehrsraumeinschränkungen beim Ordnungsamt beantragen.

Beantragen kann jedermann, der ein berechtigtes Interesse nachweist (Bauvorhaben, Umzug, und Ähnliches).

Wann darf die Verkehrsraumeinschränkung erfolgen?

  • Die Verkehrsraumeinschränkung darf grundsätzlich erst nach Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgen.
  • Die verkehrsrechtliche Anordnung hat stets an der Baustelle vorzuliegen.
  • Verantwortlich für die Einhaltung der Anordnung und für die stetige ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle ist der in der Anordnung benannte Bauleiter.
  • Sollte die Maßnahme einen längeren als den beantragten Zeitraum in Anspruch nehmen, so ist vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme zu beantragen.
  • Die Information der Öffentlichkeit obliegt dem Antragsteller.

Was ist bei Notmaßnahmen (Havarien) zu beachten?

  1. Das Ordnungsamt ist zu informieren und nach dessen Anordnungen vorzugehen. Außerhalb der Dienstzeit des Ordnungamtes ist die Polizei zu informieren und diese bei Notwendigkeit für die Notsicherung der Havariestelle anzufordern.
  2. Weiterhin ist der zuständige Baulastträger (bei Bundesstraßen die Straßenmeisterei Freiberg, bei sonstigen Straßen das Tiefbauamt der Stadtverwaltung Freiberg) zu informieren und zur Begutachtung der Havariestelle anzufordern.
  3. Der Antrag mit Beschreibung der Havarie ist nachzureichen.

 

    Kontakt und Öffnungszeiten

    Straßenverkehrsrecht (Sachgebiet)

    Frau Susann Paul

    Tel. +49 (0) 3731 /273 363

    straszenverkehr@freiberg.de

    Frau Sabine Gries

    Tel. +49 (0) 3731 273 371

    straszenverkehr@freiberg.de

    Öffnungszeiten

    Di

    09:00 - 12:00

    13:00 - 18:00

    Do

    09:00 - 12:00

    13:00 - 16:00

    Fr

    09:00 - 12:00

    Besucheradresse
    Heubnerstraße 15
    09599 Freiberg

    Parkplatz

    Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.

    Barrierefreie Nutzung

    Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
    Behindertentoilette: voll zugänglich
    Aufzüge: voll zugänglich

    Verfahrensablauf

    Nach Einreichung des Antrages mit den erforderlichen Unterlagen werden ggf. weitere Behörden beteiligt. Die Entscheidung wird als Anordnung (mit Auflagen und Bedingungen) schriftlich mitgeteilt.

    Notwendigkeiten

    Nachweis eines berechtigten Interesses (z.B. Baustelle, Umzug, ...)

    Erforderliche Unterlagen

    Ausgefüllter Antrag

    Verkehrszeichenplan (wenn nötig mit Umleitungsplan) bzw. Lageplan. Diese sollen enthalten:

    • den Straßenabschnitt
    • die im Zuge des Abschnitts bereits stehenden Verkehrsschilder, Verkehrseinrichtungen und -anlagen
    • die Art und das Ausmaß der Arbeitsstelle
    • die für die Kennzeichnung der Arbeitsstelle und für die Verkehrsführung notwendigen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
    • Angaben darüber, welche Beschilderung nach Arbeitsschluss, sowie an Sonn- und Feiertagen erfolgen soll

    Fristen

    • 12 Werktage vor Maßnahmebeginn
    • Ausnahme: Notmaßnahmen
    • §§ 44, 45 und 47 StVO

    Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

    Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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