Verkehrsraumeinschränkung beantragen (Verkehrsrechtliche Anordnung)
Allgemeine Informationen
Die Stadt Freiberg als untere Straßenverkehrsbehörde ist gemäß §§ 44, 45 und 47 StVO berechtigt, die Benutzung der Straßen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung zu beschränken, zu verbieten und umzuleiten. Bauunternehmer oder andere Privatpersonen müssen daher Verkehrsraumeinschränkungen beim Ordnungsamt beantragen.
Beantragen kann jedermann, der ein berechtigtes Interesse nachweist (Bauvorhaben, Umzug, und Ähnliches).
Wann darf die Verkehrsraumeinschränkung erfolgen?
- Die Verkehrsraumeinschränkung darf grundsätzlich erst nach Erteilung der verkehrsrechtlichen Anordnung erfolgen.
- Die verkehrsrechtliche Anordnung hat stets an der Baustelle vorzuliegen.
- Verantwortlich für die Einhaltung der Anordnung und für die stetige ordnungsgemäße Absicherung der Baustelle ist der in der Anordnung benannte Bauleiter.
- Sollte die Maßnahme einen längeren als den beantragten Zeitraum in Anspruch nehmen, so ist vor Ablauf der genehmigten Zeit die Verlängerung der Maßnahme zu beantragen.
- Die Information der Öffentlichkeit obliegt dem Antragsteller.
Was ist bei Notmaßnahmen (Havarien) zu beachten?
- Das Ordnungsamt ist zu informieren und nach dessen Anordnungen vorzugehen. Außerhalb der Dienstzeit des Ordnungamtes ist die Polizei zu informieren und diese bei Notwendigkeit für die Notsicherung der Havariestelle anzufordern.
- Weiterhin ist der zuständige Baulastträger (bei Bundesstraßen die Straßenmeisterei Freiberg, bei sonstigen Straßen das Tiefbauamt der Stadtverwaltung Freiberg) zu informieren und zur Begutachtung der Havariestelle anzufordern.
- Der Antrag mit Beschreibung der Havarie ist nachzureichen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Straßenverkehrsrecht (Sachgebiet)
Frau Susann Paul
Tel. +49 (0) 3731 /273 363
Frau Sabine Gries
Tel. +49 (0) 3731 273 371
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Verfahrensablauf
Nach Einreichung des Antrages mit den erforderlichen Unterlagen werden ggf. weitere Behörden beteiligt. Die Entscheidung wird als Anordnung (mit Auflagen und Bedingungen) schriftlich mitgeteilt.
Notwendigkeiten
Nachweis eines berechtigten Interesses (z.B. Baustelle, Umzug, ...)
Erforderliche Unterlagen
Ausgefüllter Antrag
Verkehrszeichenplan (wenn nötig mit Umleitungsplan) bzw. Lageplan. Diese sollen enthalten:
- den Straßenabschnitt
- die im Zuge des Abschnitts bereits stehenden Verkehrsschilder, Verkehrseinrichtungen und -anlagen
- die Art und das Ausmaß der Arbeitsstelle
- die für die Kennzeichnung der Arbeitsstelle und für die Verkehrsführung notwendigen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Angaben darüber, welche Beschilderung nach Arbeitsschluss, sowie an Sonn- und Feiertagen erfolgen soll
Online-Formulare
Fristen
- 12 Werktage vor Maßnahmebeginn
- Ausnahme: Notmaßnahmen
Rechtliche Grundlage
- §§ 44, 45 und 47 StVO
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