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Be- und Entladevorgang für Beherbergungsbetriebe und Händler

Allgemeine Informationen

Im Bereich des eingeschränkten Haltverbotes ist nur das Be- und Entladen ohne Verzögerung zulässig. Dies ist im Alltag oft nur schwer umsetzbar, z.B. wenn es durch Kundenandrang zu Wartezeiten kommt. Fahrzeuge, die zum Be- und Entladen abgestellt sind, können oft nicht zweifelsfrei erkannt werden. 

Ab sofort können auf Antragstellung Gewerbetreibende und/oder Geschäftsinhaber eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese gewährleisten, dass die Inhaber und auch Kunden des jeweiligen Geschäftes für die Dauer von max. zwei Stunden Be- und Entladevorgänge rechtskonform durchführen können.

Zusätzlich kann in Bereichen von Bewohnerparkplätzen oder gebührenpflichtigen Parkplätzen eine Genehmigung pro Geschäft beantragt werden.

Kontakt und Öffnungszeiten

Straßenverkehrsrecht (Sachgebiet)

Frau Susann Paul

Tel. +49 (0) 3731 /273 363

straszenverkehr@freiberg.de

Frau Sabine Gries

Tel. +49 (0) 3731 273 371

straszenverkehr@freiberg.de

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg

Parkplatz

Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich

Verfahrensablauf

  • Antragstellung im Ordnungsamt/SG Straßenverkehrsrecht durch Betriebsinhaber
  • Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird eine Ausnahmegenehmigung je Gewerbebetrieb erteilt
  • Bei Missbrauch werden Verkehrsverstöße gegenüber dem Fahrzeugführer geahndet.
  • Im Wiederholungsfall wird die Ausnahmegenehmigung von dem jeweiligen Gewerbebetrieb eingezogen.
  • Der Betriebsinhaber kann die Genehmigung bei Bedarf an seinen Kunden für den Be- und Entladevorgang weitergeben. Nach Abschluss dieser Tätigkeit gibt der Kunde die Karte an den Betriebsinhaber wieder zurück.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis/Kopie Gewerbeanmeldung

Kosten

  • 50 € pro Genehmigung und Jahr

Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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