Be- und Entladevorgang für Beherbergungsbetriebe und Händler
Allgemeine Informationen
Im Bereich des eingeschränkten Haltverbotes ist nur das Be- und Entladen ohne Verzögerung zulässig. Dies ist im Alltag oft nur schwer umsetzbar, z.B. wenn es durch Kundenandrang zu Wartezeiten kommt. Fahrzeuge, die zum Be- und Entladen abgestellt sind, können oft nicht zweifelsfrei erkannt werden.
Ab sofort können auf Antragstellung Gewerbetreibende und/oder Geschäftsinhaber eine entsprechende Ausnahmegenehmigung beantragen. Diese gewährleisten, dass die Inhaber und auch Kunden des jeweiligen Geschäftes für die Dauer von max. zwei Stunden Be- und Entladevorgänge rechtskonform durchführen können.
Zusätzlich kann in Bereichen von Bewohnerparkplätzen oder gebührenpflichtigen Parkplätzen eine Genehmigung pro Geschäft beantragt werden.
Kontakt und Öffnungszeiten
Straßenverkehrsrecht (Sachgebiet)
Frau Susann Paul
Tel. +49 (0) 3731 /273 363
Frau Sabine Gries
Tel. +49 (0) 3731 273 371
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Heubnerstraße 15
09599 Freiberg
Parkplatz
Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis sind auf der Heubnerstraße vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: mit Aufzug erreichbar über Einfahrt Herderstraße
Behindertentoilette: voll zugänglich
Aufzüge: voll zugänglich
Verfahrensablauf
- Antragstellung im Ordnungsamt/SG Straßenverkehrsrecht durch Betriebsinhaber
- Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird eine Ausnahmegenehmigung je Gewerbebetrieb erteilt
- Bei Missbrauch werden Verkehrsverstöße gegenüber dem Fahrzeugführer geahndet.
- Im Wiederholungsfall wird die Ausnahmegenehmigung von dem jeweiligen Gewerbebetrieb eingezogen.
- Der Betriebsinhaber kann die Genehmigung bei Bedarf an seinen Kunden für den Be- und Entladevorgang weitergeben. Nach Abschluss dieser Tätigkeit gibt der Kunde die Karte an den Betriebsinhaber wieder zurück.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis/Kopie Gewerbeanmeldung
Kosten
- 50 € pro Genehmigung und Jahr
Weitere Anliegen in diesem Bereich
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- Erforderliche Unterlagen
- Online-Formulare
- Kosten
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