Bewohnerparkausweis beantragen
Allgemeine Informationen
Als Bewohnerin oder Bewohner einer Straße in Bereichen mit Parkraummangel im festgelegten Gebiet können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dafür müssen Sie mit einem Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bewohnerparkgebiet wohnhaft und gemeldet sein und über keine Garage oder keinen Stellplatz verfügen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek
Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde nur nach Terminvereinbarung
Mo
09:00 - 12:30
Di
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Do
09:00 - 12:30
13:30 - 16:00
jeden 1. Donnerstag im Monat bis 18:00 Uhr
Fr
09:00 - 12:30
Sa
09:00 - 12:30
14-tägig geöffnet
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
Persönliche Vorsprache
- Termin vereinbaren (Online-Terminbuchung oder telefonisch via Termintelefon: +49 3731 273 717) oder ohne Termin erscheinen und mit Wartezeiten rechnen
- Persönlich im Bürgerhaus vorsprechen oder per Vollmacht vertreten lassen
- Bewohnerparkausweis erhalten
Online-Beantragung
- Website aufrufen
- Parkausweis auswählen und KfZ-Kennzeichen eingeben
- persönliche Daten sowie weitere Unterlagen eingeben beziehungsweise hochladen
- via PayPal Gebühr bezahlen
- Bewohnerparkausweis im Bürgerhaus ohne Termin abholen oder kostenpflichtig per Post zusenden lassen
Notwendigkeiten
- Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bewohnerparkgebiet wohnhaft und gemeldet sein.
- Sie dürfen im Parkgebiet weder über eine Garage noch einen anderen Stellplatz verfügen.
- Das Fahrzeug, für das Sie den Bewohnerparkausweis beantragen wollen, ist entweder auf Sie zugelassen oder es wurde Ihnen schriftlich mit Nutzungsnachweis dauerhaft zur Verfügung gestellt.
Erforderliche Unterlagen
Allgemein
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Fahrzeugzulassung
- Nutzungsnachweis, wenn Sie nicht der Halter sind
Online-Beantragung
- PayPal-Konto
Online-Formulare
Fristen
Kosten
Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung beträgt 30,00 €.
Rechtliche Grundlage
- § 45 Absatz 1b Nummer 2a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- § 46 Absätze 3 und 5 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) – Ausnahmegenehmigungen, Erlaubnisse und Bewohnerparkausweise
Weitere Anliegen in diesem Bereich
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