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Bewohnerparkausweis beantragen

Allgemeine Informationen

Als Bewohner einer Straße in Bereichen mit Parkraummangel im festgelegten Gebiet, können Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Diesen erhalten Sie gegen eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro in der Pass- und Meldebehörde im Bürgerbüro. 

Sie müssen als Anwohner wohnhaft und gemeldet sein.

Sollte das von Ihnen dauerhaft genutzte Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen sein, benötigen Sie eine Nutzungsbestätigung, aus welcher hervorgeht, dass Sie das Fahrzeug dauerhaft nutzen.

Mit dem Bewohnerparkausweis wird Ihnen  die Berechtigung erteilt, Ihr Fahrzeug im ausgewiesenen Parkgebiet parken zu dürfen, erwerben jedoch nicht einen Anspruch  für einen festen Stellplatz.
Die Gültigkeitsdauer beträgt 1 Jahr.

Ändert sich das KFZ Kennzeichen, so ist kostenpflichtig ein neuer Bewohnerparkausweis zu beantragen. Ziehen Sie aus dem Parkgebiet weg, so erlischt die Erlaubnis zum Parken im ausgewiesenen Bewohnerparkgebiet und der Parkausweis ist ungültig.

Bereits 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit kann die Verlängerung des Bewohnerparkausweises beantragt werden.

Kontakt und Öffnungszeiten

Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek

Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Pass- und Meldebehörde nur nach Terminvereinbarung

Mo

09:00 - 12:30

Di

09:00 - 12:30

13:30 - 18:00

Do

09:00 - 12:30

13:30 - 18:00

Fr

09:00 - 12:30

Sa

09:00 - 12:30

14-tägig geöffnet

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden

Notwendigkeiten

Folgende Kriterien müssen erfüllt sein:

  • Sie müssen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Bewohnerparkgebiet wohnhaft und gemeldet sein.
  • Sie dürfen im Parkgebiet weder über eine Garage noch einen Stellplatz verfügen.
  • Das Fahrzeug, für das Sie den Bewohnerparkausweis beantragen wollen, ist entweder auf Sie zugelassen oder es wurde Ihnen schriftlich mit Nutzungsnachweis dauerhaft zur Verfügung gestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugzulassung
  • ggf. Nutzungsnachweis, wenn Sie nicht der Halter sind

Fristen

Kosten

Die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung beträgt 30 Euro.

  • § 45 Absatz 1b Nummer 2a Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), gegebenenfalls in Verbindung mit der jeweiligen örtlichen Satzung

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