Adresse im Personalausweis ändern lassen
Allgemeine Informationen
Auf der Rückseite des Personalausweises steht auch Ihre Anschrift. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, muss die Adresse Ihrer Hauptwohnung eingetragen sein. Wenn Sie umziehen und sich dabei Ihr Hauptwohnsitz ändert, müssen Sie die Anschrift im Personalausweis unverzüglich aktualisieren lassen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek
Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde nur nach Terminvereinbarung
Mo
09:00 - 12:30
Di
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Do
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Fr
09:00 - 12:30
Sa
09:00 - 12:30
14-tägig geöffnet
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
- Den Antrag auf Aktualisierung Ihres Personalausweises müssen Sie persönlich stellen.
- Die Adressänderung können Sie dann auch von einen Vertreter vornehmen lassen. Der Vertreter muss dabei eine Vollmacht von Ihnen vorlegen und sich mit seinem Personaldokument (in der Regel Personalausweis oder Reisepass) ausweisen. Der zu ändernde Personalausweis muss mitgebracht werden.
- Die neue Adresse wird mit einem Aufkleber direkt und sichtbar auf dem Personalausweis sowie auf dem Chip des Personalausweises geändert.
- Für die Änderung Ihrer Adresse auf dem Chip wird Ihr Ausweis auf das Änderungsterminal gelegt.
- Nach Eingabe der 6-stelligen Zugangsnummer, die auf der Vorderseite Ihres Ausweises aufgedruckt ist, wird die Adressänderung auf dem Chip vorgenommen.
Notwendigkeiten
Sie müssen sich bereits bei Ihrer Gemeinde umgemeldet beziehungsweise angemeldet haben.
In der Regel können Sie die Adressänderung in Ihrem Personalausweis gleich zusammen mit der An- beziehungsweise Ummeldung vornehmen lassen, da die Gemeinde sowohl Melde- als auch Personalausweisbehörde ist.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- wenn die Aktualisierung des Personalausweises nicht gleichzeitig mit Ihrer Ummeldung beziehungsweise Anmeldung erfolgt: eine aktuelle Meldebestätigung
Fristen
Die Änderung der Adresse im Personalausweis müssen Sie unverzüglich nach dem Wechsel Ihres Wohnsitzes veranlassen.
Kosten
keine
Rechtliche Grundlage
- § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) – Ausweispflicht
- § 8 PAuswG – Zuständigkeit
- § 27 PAuswG – Pflichten des Ausweisinhabers
- § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Weitere Anliegen in diesem Bereich
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