Adresse im Personalausweis ändern lassen
Allgemeine Informationen
Auf der Rückseite des Personalausweises steht auch Ihre Adresse. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben, muss die Adresse Ihrer Hauptwohnung eingetragen sein. Wenn Sie umziehen und sich dabei Ihr Hauptwohnsitz ändert, müssen Sie die Anschrift im Personalausweis unverzüglich aktualisieren lassen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek (Sachgebiet Einwohnerwesen)
Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde nur nach Terminvereinbarung
Mo
09:00 - 12:30
Di
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Do
09:00 - 12:30
13:30 - 16:00
jeden 1. Donnerstag im Monat bis 18:00 Uhr
Fr
09:00 - 12:30
Sa
09:00 - 12:30
14-tägig geöffnet
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
Persönliche Vorsprache
- Termin vereinbaren (Online-Terminbuchung oder telefonisch via Termintelefon: +49 3731 273 717) oder ohne Termin erscheinen und mit Wartezeiten rechnen
- Persönlich im Bürgerhaus vorsprechen oder per Vollmacht vertreten lassen
- Änderung der Adresse auf der Rückseite Ihres Personalausweises sowie der auf dem Ausweischip gespeicherten Adresse
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Sollten Sie sich noch nicht an- oder umgemeldet haben, können Sie die elektronische Wohnsitzanmeldung nutzen. Dafür benötigen Sie einen Personalausweis (alternativ eID bei EU-Bürgerinnen und -Bürger) mit aktivierter Onlinefunktion, Ihre PIN, ein BundID-Konto, die AusweisApp, ein NFC-fähiges Gerät sowie die Wohnungsgeberbestätigung. Die elektronische Wohnsitzanmeldung erreichen Sie unter folgendem Button.
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Den Aufkleber für die Änderung der Adresse erhalten Sie per Post. Die auf dem Ausweischip gespeicherte Adresse wird über die elektronische AusweisApp geändert.
Notwendigkeiten
Sie müssen sich bereits an- beziehungsweise umgemeldet haben.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
Fristen
Die Änderung der Adresse im Personalausweis müssen Sie unverzüglich nach dem Wechsel Ihres Wohnsitzes veranlassen.
Kosten
Die Änderung der Adresse sowie die Fortschreibung des Personalausweisregisters ergehen kostenfrei.
Rechtliche Grundlage
- § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) – Ausweispflicht
- § 8 Personalausweisgesetz (PAuswG) – Zuständigkeit
- § 27 Personalausweisgesetz (PAuswG) – Pflichten des Ausweisinhabers
- § 19 Personalausweisverordnung (PAuswV) – Änderung der Anschrift
- § 1 Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Weitere Anliegen in diesem Bereich
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- Kosten
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