Meldebescheinigung beantragen
Allgemeine Informationen
Einfache Meldebescheinigung online beantragen
Erweiterte Meldebescheinigung online beantragen
Neu ab März 2023 im Test:
Meldebescheinigung online beantragen und per PayPal bezahlen:
Benötigen Sie einen Nachweis darüber, dass Sie in Ihrer aktuellen Wohnung gemeldet sind, können Sie bei der zuständigen Behörde eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung beantragen. In der Regel beinhaltet diese nur die Angaben über Sie selbst.
Auf Wunsch können aber auch Informationen zu den Familienmitgliedern hinzugefügt werden, die bei Ihnen gemeldet sind.
Sie können eine einfache Meldebescheinigung über folgende Daten, die zu Ihrer Person gespeichert sind, erhalten:
Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Ordensname/ Künstlername, Geburtsdatum und Geburtsort sowie, bei Geburt im Ausland auch den Staat, derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Auf Antrag können Sie außerdem eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten.
Diese enthält folgende zusätzliche Angaben, die zu Ihrer Person im Melderegister gespeichert sind: gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift derzeitige Staatsangehörigkeiten frühere Anschriften Einzugsdatum, Auszugsdatum Familienstand.
Der Datenumfang der einfachen und erweiterten Meldebescheinigung darf, je nach Verwendungszweck, unterschritten werden.
Kontakt und Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek
Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde nur nach Terminvereinbarung
Mo
09:00 - 12:30
Di
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Do
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Fr
09:00 - 12:30
Sa
09:00 - 12:30
14-tägig geöffnet
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
Sie können die Meldebescheinigung persönlich oder online bei der zuständigen Stelle beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder Reisepass
- bei Beantragung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis
Fristen
Die Meldebescheinigung wird bei persönlichem Antrag in der Regel sofort ausgestellt.
Kosten
EUR 12,00
Rechtliche Grundlage
- § 18 Bundesmeldegesetz (BMG) – Meldebescheinigung
- Anlage 1 zu § 1 Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Bestimmung der Verwaltungsgebühren und Auslagen (Sächsisches Kostenverzeichnis – SächsKVZ) – Lfd. Nr. 68, Tarifstelle 2
Weitere Anliegen in diesem Bereich
- Allgemeine Informationen
- Kontakt und Öffnungszeiten
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Fristen
- Kosten
- Rechtliche Grundlage
- Weitere Anliegen in diesem Bereich