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Melderegisterauskunft beantragen

Allgemeine Informationen

Sie können im Rahmen einer Melderegisterauskunft Angaben zu Personen aus dem Melderegister erlangen. Dafür ist ein Antrag erforderlich. Alternativ können Sie eine Online-Abfrage aus dem Sächsischen Melderegister durchführen. In jedem Fall muss die Person, zu der Sie Auskunft begehren, aufgrund Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden.

Kontakt und Öffnungszeiten

Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek (Sachgebiet Einwohnerwesen)

Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Pass- und Meldebehörde nur nach Terminvereinbarung

Mo

09:00 - 12:30

Di

09:00 - 12:30

13:30 - 18:00

Do

09:00 - 12:30

13:30 - 16:00

jeden 1. Donnerstag im Monat bis 18:00 Uhr

Fr

09:00 - 12:30

Sa

09:00 - 12:30

14-tägig geöffnet

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden

Verfahrensablauf

Formloser Antrag

  1. Einreichen des Antrags
    1. mündlich bzw. fernmündlich
    2. postalisch
    3. per E-Mail
    4. per Fax
  2. einfache oder erweiterte Melderegisterauskunft auf dem Postweg erhalten

Online-Abfrage aus dem Sächsischen Melderegister

Informationen zum Verfahrensablauf einer Online-Abfrage aus dem Sächsischen Melderegister finden Sie im Amt24 Serviceportal.

Online-Abfrage

Erforderliche Unterlagen

Formloser Antrag

Einfache Melderegisterauskunft

  • Angaben zum Anfragenden
  • Angaben zur Person, über die eine Auskunft erteilt werden soll
  • Angabe, ob die Auskunft für gewerbliche Zwecke verwendet werden soll
  • Erklärung, dass die Daten der Auskunft nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden sollen

Erweiterte Melderegisterauskunft

Ergänzend zu den erforderlichen Unterlagen zur einfachen Melderegisterauskunft wird die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses verlangt. Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art. Das berechtigte Interesse ist für jedes einzelne Datum glaubhaft zu machen, auf das sich die Auskunft erstrecken soll.

Online-Abfrage aus dem Sächsischen Melderegister

Informationen zu den erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen einer Online-Abfrage aus dem Sächsischen Melderegister finden Sie im Amt24 Serviceportal.

Fristen

Kosten

Formloser Antrag

Einfache Melderegisterauskunft

  • schriftlich: 14,00 €
  • schriftlich, wenn die Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht: 15,00 € bis 50,00 €
  • zur Existenzverifikation: 0,50 € bis 3,50 €

Erweiterte Melderegisterauskunft

  • schriftlich: 25,00 €
  • schriftlich, wenn die Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht: 30,00 €

Online-Abfrage aus dem Sächsischen Melderegister

Informationen zu den Kosten einer Online-Abfrage aus dem Sächsischen Melderegister finden Sie im Amt24 Serviceportal.

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