Melderegisterauskunft beantragen
Allgemeine Informationen
Sie können im Rahmen einer Melderegisterauskunft Angaben zu Personen aus dem Melderegister erlangen. Dafür ist ein Antrag erforderlich. Alternativ können Sie eine Online-Abfrage aus dem Sächsischen Melderegister durchführen. In jedem Fall muss die Person, zu der Sie Auskunft begehren, aufgrund Ihrer Angaben eindeutig identifiziert werden.
Kontakt und Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek (Sachgebiet Einwohnerwesen)
Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde nur nach Terminvereinbarung
Mo
09:00 - 12:30
Di
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Do
09:00 - 12:30
13:30 - 16:00
jeden 1. Donnerstag im Monat bis 18:00 Uhr
Fr
09:00 - 12:30
Sa
09:00 - 12:30
14-tägig geöffnet
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
Formloser Antrag
- Einreichen des Antrags
- mündlich bzw. fernmündlich
- postalisch
- per E-Mail
- per Fax
- einfache oder erweiterte Melderegisterauskunft auf dem Postweg erhalten
Online-Abfrage aus dem Sächsischen Melderegister
Informationen zum Verfahrensablauf einer Online-Abfrage aus dem Sächsischen Melderegister finden Sie im Amt24 Serviceportal.
Erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag
Einfache Melderegisterauskunft
- Angaben zum Anfragenden
- Angaben zur Person, über die eine Auskunft erteilt werden soll
- Angabe, ob die Auskunft für gewerbliche Zwecke verwendet werden soll
- Erklärung, dass die Daten der Auskunft nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden sollen
Erweiterte Melderegisterauskunft
Ergänzend zu den erforderlichen Unterlagen zur einfachen Melderegisterauskunft wird die Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses verlangt. Der Begriff des berechtigten Interesses umfasst jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art. Das berechtigte Interesse ist für jedes einzelne Datum glaubhaft zu machen, auf das sich die Auskunft erstrecken soll.
Online-Abfrage aus dem Sächsischen Melderegister
Informationen zu den erforderlichen Angaben bzw. Unterlagen einer Online-Abfrage aus dem Sächsischen Melderegister finden Sie im Amt24 Serviceportal.
Online-Formulare
Fristen
Kosten
Formloser Antrag
Einfache Melderegisterauskunft
- schriftlich: 14,00 €
- schriftlich, wenn die Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht: 15,00 € bis 50,00 €
- zur Existenzverifikation: 0,50 € bis 3,50 €
Erweiterte Melderegisterauskunft
- schriftlich: 25,00 €
- schriftlich, wenn die Erteilung einen größeren Verwaltungsaufwand erforderlich macht: 30,00 €
Online-Abfrage aus dem Sächsischen Melderegister
Informationen zu den Kosten einer Online-Abfrage aus dem Sächsischen Melderegister finden Sie im Amt24 Serviceportal.
Rechtliche Grundlage
- § 44 Bundesmeldegesetz (BMG) – Einfache Melderegisterauskunft
- § 45 Bundesmeldegesetz (BMG) – Erweiterte Melderegisterauskunft
- § 49 Bundesmeldegesetz (BMG) – Automatisierte Melderegisterauskunft
- Sächsisches Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit Nummer 68 des Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnisses
Weitere Anliegen in diesem Bereich
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