Zweitwohnung anmelden
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, so sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde der Stadt oder der Gemeinde anzumelden. Die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen, gilt dabei als Ihre Hauptwohnung. Haben Sie darüber hinaus noch eine weitere Wohnung, dann handelt es sich um Ihre Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung. Diese muss ebenfalls angemeldet werden. Eine Pflicht zur Anmeldung der Zweitwohnung besteht erst dann, wenn Sie diese für länger als sechs Monate beziehen und Sie die Wohnung zumindest gelegentlich zum Schlafen und Wohnen nutzen. Zu beachten ist, dass jede Änderung des Wohnungsstatus der Meldebehörde mitzuteilen ist.
Hinweis: Bei Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist zu beachten, dass die Wohnung durch diejenige Person angemeldet werden muss, dem die Wohnung gehört. Gegebenenfalls ist die Zustimmung der oder des Sorgeberechtigten erforderlich. Wohnheime (zum Beispiel Studentenwohnheime), Wochenendhäuser und Bungalows sind von dieser Meldepflicht nicht ausgeschlossen und müssen demnach ebenfalls angemeldet werden.
Zweitwohnungssteuer
Die Stadt Freiberg erhebt eine Zweitwohnsitzsteuer, die von allen volljährigen Personen zu entrichten ist.
Über die Höhe der Zweitwohnsitzsteuer entscheidet das Sachgebiet Steuern.
Kontakt und Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek
Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde nur nach Terminvereinbarung
Mo
09:00 - 12:30
Di
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Do
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Fr
09:00 - 12:30
Sa
09:00 - 12:30
14-tägig geöffnet
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
- Für die Anmeldung müssen Sie ein amtlich vorgeschriebenes Formular ausfüllen und unterschreiben.
- Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, ein Formular gemeinsam verwenden.
- Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
- Falls Sie Zweitwohnungssteuer bezahlen müssen, bekommen Sie dann einen Bescheid per Post zugesandt.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbescheinigung (s. Formulare)
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung anmelden.
Kosten
Für die Anmeldung fallen keine Gebühren oder Kosten an.
Hinweis: Mit der Anmeldung können Kosten entstehen, wenn die Gemeinde eine Zweitwohnungssteuer erhebt.
Rechtliche Grundlage
- §§ 17ff. Bundesmeldegesetz – Allgemeine Meldepflichten
Weitere Anliegen in diesem Bereich
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