Zweitwohnung anmelden
Allgemeine Informationen
Wenn Sie in eine Wohnung ziehen, so sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde der Stadt oder der Gemeinde anzumelden. Die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen, gilt dabei als Ihre Hauptwohnung. Haben Sie darüber hinaus noch eine weitere Wohnung, dann handelt es sich um Ihre Zweit- beziehungsweise Nebenwohnung. Diese muss ebenfalls angemeldet werden. Eine Pflicht zur Anmeldung der Zweitwohnung besteht erst dann, wenn Sie diese für länger als sechs Monate beziehen und Sie die Wohnung zumindest gelegentlich zum Schlafen und Wohnen nutzen. Zu beachten ist, dass jede Änderung des Wohnungsstatus der Meldebehörde mitzuteilen ist.
Hinweis: Bei Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist zu beachten, dass die Wohnung durch diejenige Person angemeldet werden muss, dem die Wohnung gehört. Gegebenenfalls ist die Zustimmung der oder des Sorgeberechtigten erforderlich. Wohnheime (zum Beispiel Studentenwohnheime), Wochenendhäuser und Bungalows sind von dieser Meldepflicht nicht ausgeschlossen und müssen demnach ebenfalls angemeldet werden.
Zweitwohnungssteuer
In der Regel erheben die Gemeinden eine Zweitwohnsitzsteuer, die von allen volljährigen Personen zu entrichten ist.
Kontakt und Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek
Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek
Mo
09:00 - 12:30
(Pass- und Meldebehörde nach Terminvereinbarung)
Di
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Do
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
(und Pass- und Meldebehörde nach Terminvereinbarung nachmittags)
Fr
09:00 - 12:30
Sa
09:00 - 12:30
(Pass- und Meldebehörde nach Terminvereinbarung)
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
- Für die Anmeldung müssen Sie einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben.
Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen. - Einen Vordruck erhalten Sie online in Amt24 (soweit von der zuständigen Stelle angeboten) oder auch in Papierform bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
- Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
- Im Anschluss erhalten Sie von der zuständigen Behörde eine Meldebestätigung.
- Falls Sie Zweitwohnungssteuer bezahlen müssen, bekommen Sie dann einen Bescheid per Post zugesandt.
Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der Behörde erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Wohnungsgeberbescheinigung (s. Formulare)
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Online-Formulare
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die Wohnung anmelden.
Kosten
Für die Anmeldung fallen keine Gebühren oder Kosten an.
Hinweis: Mit der Anmeldung können Kosten entstehen, wenn die Gemeinde eine Zweitwohnungssteuer erhebt.
Rechtliche Grundlage
- §§ 17ff. Bundesmeldegesetz – Allgemeine Meldepflichten
Weitere Anliegen in diesem Bereich
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