zurück zur Anliegensuche

Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug (Kommunalwahl)

Allgemeine Informationen

Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug innerhalb von drei Monaten vor der Kommunalwahl / Stimmabgabe am früheren Wohnort Sie ziehen kurz vor der Wahl um? Dies wirkt sich je nach Art und Zeitpunkt des Umzugs unterschiedlich auf Ihre Teilnahmemöglichkeiten bei Kommunalwahlen aus: Wegzug aus dem Wahlgebiet [...] Wenn Sie innerhalb der letzten drei Monate vor den Kommunalwahlen aus dem Wahlgebiet (Ortschaft, Stadt / Gemeinde oder Landkreis) umziehen, verlieren Sie mit der Abmeldung an Ihrem alten Wohnort das Wahlrecht, sind an Ihrem neuen Wohnort für die entsprechende Wahl aber noch nicht wahlberechtigt. Umzug innerhalb des Wahlgebiets [...] Ziehen Sie innerhalb des jeweiligen Wahlgebiets um und melden Sie sich  vor dem 35. Tag am neuen Wohnort an, erfolgt die Eintragung in das Wählerverzeichnis von Amts wegen. Melden Sie sich nach dem 35. Tag am neuen Wohnort an, gilt Folgendes: Wahlen auf Ortschafts-, Stadt- und Gemeindeebene [...] Ziehen Sie nach dem Stichtag innerhalb der Ortschaft bzw. Gemeinde um, bleiben Sie in dem Wählerverzeichnis des Wahlbezirks, zu dem Ihre alte Wohnung gehört, verzeichnet. Achtung! Es kann passieren, dass Sie durch den Umzug innerhalb der Gemeinde nur noch für die Gemeinderatswahl wahlberechtigt sind, aber das Wahlrecht für die Ortschaftsratswahl verlieren, da Sie aus der Ortschaft weggezogen sind. Landrats- und Kreistagswahlen Für Landrats- und Kreistagswahlen gilt für einen Umzug innerhalb des Kreisgebiets grundsätzlich das zu den Gemeindewahlen Gesagte entsprechend. Allerdings haben Sie dann, wenn Sie nach dem Stichtag in eine andere Gemeinde innerhalb des Kreisgebiets ziehen, die Möglichkeit, sich in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnortes eintragen zu lassen. Wenn Sie erst in den letzten beiden Wochen vor der Wahl innerhalb der Kreisgebiets umziehen, ist eine Aufnahme in das Wählerverzeichnis nicht mehr möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, in Ihrer Zuzugsgemeinde einen Wahlschein zu beantragen, so dass Sie sowohl am Wahltag an der Urnenwahl im Wahllokal Ihres neuen Wohnortes als auch an der Briefwahl teilnehmen können.

Kontakt und Öffnungszeiten

Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek

Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Pass- und Meldebehörde nur nach Terminvereinbarung

Mo

09:00 - 12:30

Di

09:00 - 12:30

13:30 - 18:00

Do

09:00 - 12:30

13:30 - 18:00

Fr

09:00 - 12:30

Sa

09:00 - 12:30

14-tägig geöffnet

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden

Verfahrensablauf

  • Melden Sie sich mit Ihrem neuen Hauptwohnsitz bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung an.
  • Die Meldebehörde wird Sie auf die mögliche Eintragung in das Wählerverzeichnis für die Kreiswahlen hinweisen; Sie können diese gleich persönlich vor Ort beantragen oder ein Antragsschreiben per Post, Telefax oder als E-Mail einreichen.
  • Bei einem Umzug vor dem 16. Tag vor der Wahl erhalten Sie regulär eine Wahlbenachrichtigungskarte; bei einem Umzug innerhalb des Kreisgebiets nach dem 16. Tag vor der Wahl erhalten Sie auf Antrag einen Wahlschein sowie Briefwahlunterlagen für die Kreiswahl in Ihrem neuen Wohnort.

Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres vorherigen Wohnortes wird von Amts wegen informiert und Sie werden in dem dortigen Wählerverzeichnis gestrichen.

Notwendigkeiten

  • Sie sind für die jeweilige Wahl wahlberechtigt.
  • Sie melden nach dem 35. Tag vor der Wahl Ihre Hauptwohnung bei der Stadt oder Gemeindeverwaltung an.

Erforderliche Unterlagen

Der schriftlich-formlose Antrag sollte mindestens enthalten:

  • die Formulierung Ihres Anliegens "Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis"
  • Ihre Vor- und Nachnamen
  • Ihr Geburtsdatum
  • Ihre neue Wohnanschrift
  • Ihre alte Wohnanschrift
  • Ihre Unterschrift

Fristen

Die Eintragung ins Wählerverzeichnis auf Antrag ist bis zum 16. Tag vor der Wahl möglich. Die Erteilung eines Wahlscheins ist bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 16.00 Uhr, in Ausnahmefällen bis zum Wahltag, 15.00 Uhr möglich.

Kosten

keine

Sonstiges

Stimmabgabe für die Landrats- und Kreistagswahlen am früheren Wohnort

Wenn Sie sich nach dem 35. Tag vor der Wahl in eine andere Gemeinde innerhalb des Kreisgebiets ummelden und keine Eintragung in das Wählerverzeichnis Ihres neuen Wohnorts beantragen, erhalten Sie eine Wahlbenachrichtigung von der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres vormaligen Wohnortes. Wählen können Sie dann

  • am Wahltag per Urnenwahl in dem zugewiesenen Wahlraum Ihres alten Wohnortes,
  • per Briefwahl oder
  • bei Umzug innerhalb eines Wahlkreises mit einem Wahlschein in einem anderen Wahlraum (bei Kreistagswahlen: nur innerhalb desselben Wahlkreises).

Weitere Anliegen in diesem Bereich

Abmeldung bei der Meldebehörde Adresse im Personalausweis ändern lassen Amtliche Beglaubigung von Unterschriften Anmeldung bei der Meldebehörde (Umzug aus einer anderen Gemeinde) Beglaubigung von Kopien und Abschriften Bewohnerparkausweis beantragen Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, Berichtigung beantragen Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug (Bundestagswahl, Europawahl) Eintragung in das Wählerverzeichnis für EU-Bürger beantragen (Europawahl) Eintragung in das Wählerverzeichnis für Wahlberechtigte ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen (Bundestagswahl) Eintragung in das Wählerverzeichnis für Wahlberechtigte ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen (Europawahl) Ersatzreisedokumente bei Passverlust im Ausland beantragen Fundsachen abgeben Fundsachen abholen Führungszeugnis beantragen Kinderreisepass beantragen Kinderreisepass verlängern lassen Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen Meldebescheinigung beantragen Melderegister, einfache Auskunft beantragen Melderegister, erweiterte Auskunft beantragen Online-Ausweisfunktion im Personalausweis entsperren lassen Online-Ausweisfunktion im Personalausweis sperren lassen PIN im Personalausweis neusetzen oder ändern lassen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen (bei Namensänderung) Personalausweis, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen (bei Namensänderung) Reisepass ändern lassen (Wohnort) Reisepass, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen Verlust des Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepass anzeigen Wechsel der Hauptwohnung Wohnungsgeberbestätigung Zweitpass beantragen Zweitwohnung anmelden Übermittlungs- und Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen

Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

zum Landkreis

Herz aus Silber – Imagefilm

Zukunft aus Tradition: Silberstadt, Universitätsstadt, Wirtschaftstandort, Lebensmittelpunkt - werfen Sie einen Blick in den Imagefilm der Silberstadt Freiberg.

ansehen