Ersatzreisedokumente bei Passverlust im Ausland beantragen
Allgemeine Informationen
Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heimreise ausstellen lassen. Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Hinweis: Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen. Ansprechstelle die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland Auslandsvertretungen Auswärtiges Amt Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden , wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.
Kontakt und Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek
Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde nur nach Terminvereinbarung
Mo
09:00 - 12:30
Di
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Do
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13:30 - 18:00
Fr
09:00 - 12:30
Sa
09:00 - 12:30
14-tägig geöffnet
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Ausstellung berechtigt).
Notwendigkeiten
Erforderliche Unterlagen
- Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
- zwei aktuelle biometrietaugliche Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
- Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z. B. Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses)
Tipp: Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.
Fristen
Gültigkeit
- Reiseausweis: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat
- vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr
Kosten
- für einen Reiseausweis als Passersatz zur direkten Rückkehr nach Deutschland: EUR 8,00
- für einen Reisepass mit 32 / 48 Seiten:
- Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: EUR 72,00 / 94,00
- Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: EUR 50,50 / 72,50
- für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 45,00
- für einen vorläufigen Reisepass: EUR 39,00
Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.
Achtung! Die Gebühren werden von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen.
Rechtliche Grundlage
- § 7 Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV) – Passersatz
- § 9 PassV – Lichtbilder für den Passersatz
- § 10 PassV – Gültigkeitsdauer des Passersatzes
- § 15 PassV – Gebühren
Weitere Anliegen in diesem Bereich
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