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Ersatzreisedokumente bei Passverlust im Ausland beantragen

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Ihren Reisepass im Ausland verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, müssen Sie Ersatzreisedokumente für die Heimreise ausstellen lassen. Je nachdem, ob Sie direkt nach Deutschland zurückkehren oder noch in andere Länder einreisen wollen, muss entweder ein Reiseausweis, der nur für die Einreise nach Deutschland gilt, oder ein neuer Reisepass ausgestellt werden. Hinweis: Manche Länder verlangen bei der Ausreise den Einreisestempel im Reisepass als Nachweis der legalen Einreise. In diesen Fällen müssen Sie gegebenenfalls ein Ausreisevisum beantragen. Ansprechstelle die deutsche diplomatische Vertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder Konsulat) im Reiseland Auslandsvertretungen Auswärtiges Amt Ist keine deutsche Auslandsvertretung vorhanden , wenden Sie sich an die Vertretungsbehörde eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) im Reiseland.

Kontakt und Öffnungszeiten

Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek

Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Pass- und Meldebehörde nur nach Terminvereinbarung

Mo

09:00 - 12:30

Di

09:00 - 12:30

13:30 - 18:00

Do

09:00 - 12:30

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Fr

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Sa

09:00 - 12:30

14-tägig geöffnet

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden

Verfahrensablauf

Ersatzreisedokumente stellt Ihnen auf Antrag die deutsche Auslandsvertretung im Reiseland aus. Suchen Sie mit den erforderlichen Unterlagen die deutsche Botschaft, ein Generalkonsulat oder ein Konsulat auf (Honorarkonsuln sind nicht zur Ausstellung berechtigt).

Notwendigkeiten

Erforderliche Unterlagen

  • Bescheinigung der Verlust- oder Diebstahlsanzeige bei der Polizei
  • zwei aktuelle biometrietaugliche Passbilder im Passformat 45 x 35 mm
  • Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (z. B. Personalausweis, Kopie des verlorenen oder gestohlenen Reisepasses)

Tipp: Damit Ihnen schneller neue Reisedokumente ausgestellt werden können, sollten Sie Kopien aller Ihrer Ausweispapiere auf Ihrer Reise mitführen.

Fristen

Gültigkeit

  • Reiseausweis: Dauer der Reise, höchstens 1 Monat
  • vorläufiger Reisepass: bis zu 1 Jahr

Kosten

  • für einen Reiseausweis als Passersatz zur direkten Rückkehr nach Deutschland: EUR 8,00
  • für einen Reisepass mit 32 / 48 Seiten:
    • Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben: EUR 72,00 / 94,00
    • Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: EUR 50,50 / 72,50
  • für einen Reisepass im Expressverfahren: zusätzlich jeweils EUR 45,00
  • für einen vorläufigen Reisepass: EUR 39,00

Für Reisedokumente, die von den Vertretungsbehörden anderer EU-Staaten ausgestellt werden, fallen unterschiedlich hohe Gebühren an.

Achtung! Die Gebühren werden von Auslandsvertretungen ausschließlich in der jeweiligen Landeswährung eingenommen.

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