Kinderreisepass verlängern lassen
Allgemeine Informationen
Den Reisepass Ihres Kindes können Sie vor Ablauf der Gültigkeit verlängern und/oder ändern lassen.
Bei einer Aktualisierung werden neben dem Lichtbild auch Angaben zur Größe und gegebenenfalls zur Augenfarbe korrigiert.
Kontakt und Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek
Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde nur nach Terminvereinbarung
Mo
09:00 - 12:30
Di
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Do
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Fr
09:00 - 12:30
Sa
09:00 - 12:30
14-tägig geöffnet
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
Die Verlängerung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde.
Die Zustimmung von allen Sorgeberechtigten ist hierfür notwendig. Ihr Kind muss dazu anwesend sein.
Die Aktualisierung des Kinderreisepasses beantragen Sie als Sorgeberechtigte(r) persönlich bei der Passbehörde.
Ihr Kind muss dazu anwesend sein.
Notwendigkeiten
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
- aktuelles Foto in der vorgeschriebenen Größe und Beschaffenheit
- Geburtsurkunde des Kindes
- gegebenenfalls Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten bzw. Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt
Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich dazu auch telefonisch oder im Internet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Fristen
keine
Kosten
- Verlängerung oder Änderung eines Kinderreisepasses: EUR 6,00
Rechtliche Grundlage
- § 1 Paßgesetz (PaßG) – Passpflicht
- § 4 Paßgesetz (PaßG) – Passmuster
- § 5 Paßgesetz (PaßG) – Gültigkeitsdauer
- § 15 Passverordnung (PassV) – Gebühren
- § 17 Passverordnung (PassV)– Ermäßigung und Befreiung von Gebühren
Sonstiges
Gültigkeit:
- Seit 01.01.2021 ist eine Verlängerung für maximal 1 Jahr möglich, maximal bis zum 12. Lebensjahr
Für Jugendliche ab zwölf Jahren oder auf Wunsch der Sorgeberechtigten (Eltern) kann ein biometrischer Reisepass oder auch Personalausweis ausgestellt werden.
Weitere Anliegen in diesem Bereich
- Allgemeine Informationen
- Kontakt und Öffnungszeiten
- Verfahrensablauf
- Notwendigkeiten
- Erforderliche Unterlagen
- Fristen
- Kosten
- Rechtliche Grundlage
- Sonstiges
- Weitere Anliegen in diesem Bereich