Kinderreisepass verlängern lassen
Allgemeine Informationen
Mit Wirkung zum 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, aktualisiert oder verlängert werden.
Bisher ausgestellte Dokumente behalten ihre Gültigkeit bis Ablauf
Kontakt und Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek
Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde nur nach Terminvereinbarung
Mo
09:00 - 12:30
Di
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Do
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Fr
09:00 - 12:30
Sa
09:00 - 12:30
14-tägig geöffnet
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtliche Grundlage
- § 1 Paßgesetz (PaßG) – Passpflicht
- § 4 Paßgesetz (PaßG) – Passmuster
- § 5 Paßgesetz (PaßG) – Gültigkeitsdauer
- § 15 Passverordnung (PassV) – Gebühren
- § 17 Passverordnung (PassV)– Ermäßigung und Befreiung von Gebühren
Sonstiges
Mit Wirkung zum 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, aktualisiert oder verlängert werden.
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Weitere Anliegen in diesem Bereich
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