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Kinderreisepass beantragen

Allgemeine Informationen

Für Auslandsreisen benötigen Kinder von Geburt an ein eigenes Ausweisdokument; für manche Reiseziele ist ein eigener Reisepass vorgeschrieben, den die Passbehörde auf Antrag der oder des Sorgeberechtigen ausstellt.

Mit Wirkung zum 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, aktualisiert oder verlängert werden.

Bisher ausgestellte Dokumente behalten ihre Gültigkeit bis Ablauf

Kontakt und Öffnungszeiten

Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek

Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Pass- und Meldebehörde nur nach Terminvereinbarung

Mo

09:00 - 12:30

Di

09:00 - 12:30

13:30 - 18:00

Do

09:00 - 12:30

13:30 - 18:00

Fr

09:00 - 12:30

Sa

09:00 - 12:30

14-tägig geöffnet

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden

Verfahrensablauf

  • Den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für das Kind müssen die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) persönlich stellen. Steht den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zu, so ist die Zustimmung beider Elternteile notwendig.
  • Mit Vollendung des 10. Lebensjahres muss ein Kind den Antrag selbst unterschreiben. Auch jüngere Kinder können den Antrag selbst unterschreiben, wenn sie mindestens sechs Jahre alt sind. Unabhängig vom Alter muss das Kind selbst bei der Beantragung in der Passbehörde anwesend sein.

Notwendigkeiten

Erforderliche Unterlagen

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel der Eltern)
  • aktuelles biometrisches Foto des Kindes (für Kleinkinder und Säuglinge sind Ausnahmen von den Anforderungen möglich)

gegebenenfalls (zusätzlich):

Tipp: Es empfiehlt sich, zur Beantragung eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde) mitzubringen. Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung telefonisch oder im Internet.

Fristen

keine

Kosten

Sonstiges

Mit Wirkung zum 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, aktualisiert oder verlängert werden.

Bisher ausgestellte Dokumente behalten ihre Gültigkeit bis Ablauf.

Es besteht die Möglichkeit, ein biometrisches Dokument mit einer Gültigkeit von 6 Jahren zu beantragen.

Bei Kindern unter sechs Jahren erfolgt keine elektronische Speicherung von Fingerabdrücken im biometrischen Reisepass.

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