Kinderreisepass beantragen
Allgemeine Informationen
Für Auslandsreisen benötigen Kinder von Geburt an ein eigenes Ausweisdokument; für manche Reiseziele ist ein eigener Reisepass vorgeschrieben, den die Passbehörde auf Antrag der oder des Sorgeberechtigen ausstellt.
Mit Wirkung zum 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, aktualisiert oder verlängert werden.
Bisher ausgestellte Dokumente behalten ihre Gültigkeit bis Ablauf
Kontakt und Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek
Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde nur nach Terminvereinbarung
Mo
09:00 - 12:30
Di
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Do
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Fr
09:00 - 12:30
Sa
09:00 - 12:30
14-tägig geöffnet
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
- Den Antrag auf Ausstellung eines Reisepasses für das Kind müssen die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern) persönlich stellen. Steht den Eltern die elterliche Sorge gemeinsam zu, so ist die Zustimmung beider Elternteile notwendig.
- Mit Vollendung des 10. Lebensjahres muss ein Kind den Antrag selbst unterschreiben. Auch jüngere Kinder können den Antrag selbst unterschreiben, wenn sie mindestens sechs Jahre alt sind. Unabhängig vom Alter muss das Kind selbst bei der Beantragung in der Passbehörde anwesend sein.
Notwendigkeiten
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde
- Personalausweis oder Reisepass der Sorgeberechtigten (in der Regel der Eltern)
- aktuelles biometrisches Foto des Kindes (für Kleinkinder und Säuglinge sind Ausnahmen von den Anforderungen möglich)
gegebenenfalls (zusätzlich):
- Zustimmungserklärung des abwesenden Elternteils
- Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt
Tipp: Es empfiehlt sich, zur Beantragung eine Personenstandsurkunde (zum Beispiel Ehe- oder Geburtsurkunde) mitzubringen. Im Zweifel kann die Passbehörde weitere Dokumente verlangen, erkundigen Sie sich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung telefonisch oder im Internet.
Online-Formulare
Fristen
keine
Kosten
Rechtliche Grundlage
- § 6 Paßgesetz (PaßG) – Ausstellung eines Passes
Sonstiges
Mit Wirkung zum 01.01.2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr ausgestellt, aktualisiert oder verlängert werden.
Bisher ausgestellte Dokumente behalten ihre Gültigkeit bis Ablauf.
Es besteht die Möglichkeit, ein biometrisches Dokument mit einer Gültigkeit von 6 Jahren zu beantragen.
Bei Kindern unter sechs Jahren erfolgt keine elektronische Speicherung von Fingerabdrücken im biometrischen Reisepass.
Weitere Anliegen in diesem Bereich
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