zurück zur Anliegensuche

Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten

Allgemeine Informationen

Der Bundespräsident übernimmt auf Wunsch der Eltern die Ehrenpatenschaft für das siebente Kind einer Familie. Ist der Antrag für das siebente Kind unterblieben, kann er auch für ein später geborenes Kind der Familie gestellt werden. Die Ehrenpatenschaft wird in einer Familie nur einmal übernommen und hat in erster Linie symbolischen Charakter. Das Patengeschenk ist eine einmalige finanzielle Unterstützung in der Höhe von EUR 500,00. Bei Mehrlingsgeburten wird die Ehrenpatenschaft für alle Kinder übernommen, die gemeinsam mit dem siebten Kind zur Welt gekommen sind. Das Patenkind muss Deutsche beziehungsweise Deutscher im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.

Kontakt und Öffnungszeiten

Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek

Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Pass- und Meldebehörde nur nach Terminvereinbarung

Mo

09:00 - 12:30

Di

09:00 - 12:30

13:30 - 18:00

Do

09:00 - 12:30

13:30 - 18:00

Fr

09:00 - 12:30

Sa

09:00 - 12:30

14-tägig geöffnet

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Übernahme der Ehrenpatenschaft müssen Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung stellen. Das Antragsformular erhalten Sie dort oder online auf den Seiten des Bundesverwaltungsamtes:

  • Die Stadt- / Gemeindeverwaltung püft die Voraussetzungen für die Ehrenpatenschaft. Wenn Sie es wünschen, können auch Angaben zu den Lebensverhältnissen Ihrer Familie aufgenommen werden. Nach der Prüfung wird der Antrag an das Bundesverwaltungsamt in Köln weitergeleitet.
  • Ist der Antrag bestätigt und im Bundespräsidialamt eingegangen, stellt dieses eine Urkunde über die Annahme der Ehrenpatenschaft aus.
  • Ein Repräsentant Ihrer Gemeinde übereicht Ihnen das Dokument und das Patengeschenk.

Notwendigkeiten

Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen einschließlich des Patenkindes mindestens sieben lebende Kinder zur Familie zählen, die von denselben Eltern, derselben Mutter oder demselben Vater abstammen.

Hinweis: Adoptivkinder sind den leiblichen Kindern gleichgestellt.

Erforderliche Unterlagen

  • Familienstammbuch
  • Geburtsurkunden der Kinder

Fristen

Sie können den Antrag bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres des Kindes stellen.

Kosten

keine

Weitere Anliegen in diesem Bereich

Abmeldung bei der Meldebehörde Adresse im Personalausweis ändern lassen Amtliche Beglaubigung von Unterschriften Anmeldung bei der Meldebehörde (Umzug aus einer anderen Gemeinde) Beglaubigung von Kopien und Abschriften Bewohnerparkausweis beantragen Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, Berichtigung beantragen Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug (Bundestagswahl, Europawahl) Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug (Kommunalwahl) Eintragung in das Wählerverzeichnis für EU-Bürger beantragen (Europawahl) Eintragung in das Wählerverzeichnis für Wahlberechtigte ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen (Bundestagswahl) Eintragung in das Wählerverzeichnis für Wahlberechtigte ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen (Europawahl) Ersatzreisedokumente bei Passverlust im Ausland beantragen Fundsachen abgeben Fundsachen abholen Führungszeugnis beantragen Kinderreisepass beantragen Kinderreisepass verlängern lassen Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen Meldebescheinigung beantragen Melderegister, einfache Auskunft beantragen Melderegister, erweiterte Auskunft beantragen Online-Ausweisfunktion im Personalausweis entsperren lassen Online-Ausweisfunktion im Personalausweis sperren lassen PIN im Personalausweis neusetzen oder ändern lassen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen (bei Namensänderung) Personalausweis, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen (bei Namensänderung) Reisepass ändern lassen (Wohnort) Reisepass, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen Verlust des Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepass anzeigen Wechsel der Hauptwohnung Wohnungsgeberbestätigung Zweitpass beantragen Zweitwohnung anmelden Übermittlungs- und Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen

Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

zum Landkreis

Herz aus Silber – Imagefilm

Zukunft aus Tradition: Silberstadt, Universitätsstadt, Wirtschaftstandort, Lebensmittelpunkt - werfen Sie einen Blick in den Imagefilm der Silberstadt Freiberg.

ansehen