zurück zur Anliegensuche

Wechsel der Hauptwohnung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie in Deutschland zwei oder mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist. Die anderen sind dann automatisch Ihre Nebenwohnungen. Eine Person kann immer nur eine Hauptwohnung haben. Die Festlegung der Hauptwohnung hat wichtige Auswirkungen, zum Beispiel richtet sich die Zuständigkeit vieler Behörden nach ihrer Hauptwohnung und Sie üben dort Ihr Wahlrecht aus. Die Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung, das heißt die, wo Sie sich am häufigsten aufhalten. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd getrennt von Ihrer Familie leben, ist dies die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Das Gleiche gilt für eingetragene Lebenspartnerschaften.

Minderjährige haben ihre Hauptwohnung in der vorwiegend benutzten Wohnung der sorgeberechtigten Person. Leben die sorgeberechtigten Personen getrennt, ist die von dem Minderjährigen vorwiegend benutzte Wohnung eines der Sorgeberechtigten seine Hauptwohnung. Jeden Wechsel der Hauptwohnung müssen Sie der zuständigen Meldebehörde anzeigen – dies muss jedoch nicht zwingend mit einem Umzug verbunden sein. Bei einem Umzug erfolgt diese Mitteilung zusammen mit der Ummeldung.

Kontakt und Öffnungszeiten

Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek

Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Pass- und Meldebehörde nur nach Terminvereinbarung

Mo

09:00 - 12:30

Di

09:00 - 12:30

13:30 - 18:00

Do

09:00 - 12:30

13:30 - 18:00

Fr

09:00 - 12:30

Sa

09:00 - 12:30

14-tägig geöffnet

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden

Verfahrensablauf

  • Für den Wechsel der Hauptwohnung müssen Sie persönlich in der Behörde vorsprechen, einen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben.

Hinweis: Beachten Sie, dass Sie beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise den Wohnort in Ihren Dokumenten ändern lassen müssen.

Notwendigkeiten

  • Sie mieten eine weitere Wohnung und machen diese zu Ihrer Hauptwohnung. Ihre bisherige Wohnung wird damit zur Nebenwohnung.
  • Sie machen eine Nebenwohnung zu Ihrer Hauptwohnung.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • bei Vertretung: Vollmacht

Fristen

Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb von zwei Wochen melden.

Kosten

keine

  • § 21 Bundesmeldegesetz – Mehrere Wohnungen
  • § 23 Bundesmeldegesetz – Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
  • § 24 Bundesmeldegesetz – Datenerhebung, Meldebestätigung

Weitere Anliegen in diesem Bereich

Abmeldung bei der Meldebehörde Adresse im Personalausweis ändern lassen Amtliche Beglaubigung von Unterschriften Anmeldung bei der Meldebehörde (Umzug aus einer anderen Gemeinde) Beglaubigung von Kopien und Abschriften Bewohnerparkausweis beantragen Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, Berichtigung beantragen Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug (Bundestagswahl, Europawahl) Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug (Kommunalwahl) Eintragung in das Wählerverzeichnis für EU-Bürger beantragen (Europawahl) Eintragung in das Wählerverzeichnis für Wahlberechtigte ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen (Bundestagswahl) Eintragung in das Wählerverzeichnis für Wahlberechtigte ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen (Europawahl) Ersatzreisedokumente bei Passverlust im Ausland beantragen Fundsachen abgeben Fundsachen abholen Führungszeugnis beantragen Kinderreisepass beantragen Kinderreisepass verlängern lassen Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen Meldebescheinigung beantragen Melderegister, einfache Auskunft beantragen Melderegister, erweiterte Auskunft beantragen Online-Ausweisfunktion im Personalausweis entsperren lassen Online-Ausweisfunktion im Personalausweis sperren lassen PIN im Personalausweis neusetzen oder ändern lassen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen (bei Namensänderung) Personalausweis, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen (bei Namensänderung) Reisepass ändern lassen (Wohnort) Reisepass, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen Verlust des Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepass anzeigen Wohnungsgeberbestätigung Zweitpass beantragen Zweitwohnung anmelden Übermittlungs- und Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen

Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

zum Landkreis

Herz aus Silber – Imagefilm

Zukunft aus Tradition: Silberstadt, Universitätsstadt, Wirtschaftstandort, Lebensmittelpunkt - werfen Sie einen Blick in den Imagefilm der Silberstadt Freiberg.

ansehen