zurück zur Anliegensuche

Übermittlungs- und Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen

Allgemeine Informationen

Online Übermittlungssperre eintragen

Online Auskunftssperre eintragen

Eintragung von Übermittlungs- und Auskunftssperren im Melderegister

Übermittlungssperre

Sie haben die Möglichkeit, der Weitergabe beziehungsweise Nutzung Ihrer Daten im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen (Auskunft an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen), an Presse, Rundfunk oder andere Medien zum Zweck der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen und Jubiläen von Lebenspartnerschaften, zur Herausgabe von Adressbüchern, an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften als Familienmitglied eines Mitglieds einer solchen und an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial zum freiwilligen Wehrdienst, wenn Sie im nächsten Jahr volljährig werden bei der zuständigen Meldebehörde des Wohnortes zu widersprechen.

Auskunftssperre

Können Sie glaubhaft machen, dass durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Ihr Leben, Ihre Gesundheit, Ihre persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann, können Sie eine Auskunftssperre im Melderegister bei der zuständigen Meldebehörde des Wohnortes beantragen. Diese Sperre wird nur unter bestimmten Voraussetzungen und in absoluten Ausnahmefällen eingetragen.

Kontakt und Öffnungszeiten

Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek

Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Pass- und Meldebehörde nur nach Terminvereinbarung

Mo

09:00 - 12:30

Di

09:00 - 12:30

13:30 - 18:00

Do

09:00 - 12:30

13:30 - 18:00

Fr

09:00 - 12:30

Sa

09:00 - 12:30

14-tägig geöffnet

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden

Verfahrensablauf

Übermittlungssperre

  • Wenn Sie der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen wollen, können Sie dies ausschließlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes in schriftlicher oder mündlicher Form machen. Auch kann die Beantragung der Eintragung von Übermittlungssperren online unter www.freiberg.de erfolgen. Eine Angabe von besonderen Gründen ist hierbei nicht notwendig.
  • Die jeweilige Übermittlungssperre wird von Ihrer Meldebehörde im Melderegister eingetragen und anschließend bei jedem Übermittlungs- und Auskunftsersuchen Dritter entsprechend berücksichtigt.

Auskunftssperre

  • Bevor die Auskunftssperre eingetragen wird, müssen Sie zunächst einen Antrag stellen. Darin müssen Sie Tatsachen darlegen und glaubhaft machen, weshalb Ihnen durch eine Auskunftserteilung eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange entstehen kann.
  • Der Antrag kann schriftlich oder persönlich durch Vorsprache in der Behörde gestellt werden.
  • Anschließend werden Ihre Angaben durch die Meldebehörde überprüft.
  • Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht.

Hinweis: Die Auskunftssperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

Notwendigkeiten

Übermittlungssperren gelten nur für Anfragen von Privaten. Datenübermittlungen an Behörden und sonstige öffentliche Stellen bleiben hiervon unberührt.

Übermittlungssperre

Für die Eintragung einer oder mehrerer Übermittlungssperren reicht es aus, wenn Sie bei der Gemeinde, in der Sie wohnen, Widerspruch gegen die entsprechende Auskunftserteilung einlegen. Für einen solchen Widerspruch brauchen Sie keine Begründung abgeben, ein berechtigtes Interesse ist nicht erforderlich.

Auskunftssperre

Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der Meldebehörde glaubhaft machen. Die Sperre wird erst eingetragen, wenn eine Überprüfung Ihrer Angaben die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigt hat. Die Auskunftssperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.

Diese Sperre wird nur in absoluten Ausnahmefällen eingetragen. Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit Ihrer Meldebehörde Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.

Erforderliche Unterlagen

Übermittlungssperre

Hierfür sind keine bestimmten Unterlagen nötig. Die von verschiedenen Stellen im Internet bereitgestellten Formulare dienen in erster Linie der Vereinfachung des Antragsverfahrens für interessierte Personen. Für eine eindeutige Identifizierung bei der persönlichen Einlegung eines Widerspruchs vor Ort in Ihrer Meldebehörde kann diese die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses zur Überprüfung Ihrer Identität und damit Berechtigung verlangen.

Auskunftssperre

Die Meldebehörde kann von Ihnen folgende Unterlagen verlangen:

  • Personalausweis oder Reisepass
    oder
  • bei schriftlicher Beantragung: Kopie des Reisepasses oder Personalausweises, ausgefüllter Vordruck (empfohlen)
  • gegebenenfalls geeignete Nachweise über das Vorliegen einer Gefährdung

Fristen

Übermittlungssperren gelten unbefristet.

Die Auskunftssperre endet mit Ablauf des zweiten auf die Antragstellung folgenden Kalenderjahres und kann auf Antrag verlängert werden.

Kosten

keine

  • § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz – Eintragung von Übermittlungssperren im Melderegister
  • § 51 Bundesmeldegesetz – Auskunftssperren
  • § 11 Sächsische Meldeverordnung – Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatskanzlei

Weitere Anliegen in diesem Bereich

Abmeldung bei der Meldebehörde Adresse im Personalausweis ändern lassen Amtliche Beglaubigung von Unterschriften Anmeldung bei der Meldebehörde (Umzug aus einer anderen Gemeinde) Beglaubigung von Kopien und Abschriften Bewohnerparkausweis beantragen Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, Berichtigung beantragen Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug (Bundestagswahl, Europawahl) Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug (Kommunalwahl) Eintragung in das Wählerverzeichnis für EU-Bürger beantragen (Europawahl) Eintragung in das Wählerverzeichnis für Wahlberechtigte ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen (Bundestagswahl) Eintragung in das Wählerverzeichnis für Wahlberechtigte ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen (Europawahl) Ersatzreisedokumente bei Passverlust im Ausland beantragen Fundsachen abgeben Fundsachen abholen Führungszeugnis beantragen Kinderreisepass beantragen Kinderreisepass verlängern lassen Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen Meldebescheinigung beantragen Melderegister, einfache Auskunft beantragen Melderegister, erweiterte Auskunft beantragen Online-Ausweisfunktion im Personalausweis entsperren lassen Online-Ausweisfunktion im Personalausweis sperren lassen PIN im Personalausweis neusetzen oder ändern lassen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen (bei Namensänderung) Personalausweis, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen (bei Namensänderung) Reisepass ändern lassen (Wohnort) Reisepass, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen Verlust des Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepass anzeigen Wechsel der Hauptwohnung Wohnungsgeberbestätigung Zweitpass beantragen Zweitwohnung anmelden

Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

zum Landkreis

Herz aus Silber – Imagefilm

Zukunft aus Tradition: Silberstadt, Universitätsstadt, Wirtschaftstandort, Lebensmittelpunkt - werfen Sie einen Blick in den Imagefilm der Silberstadt Freiberg.

ansehen