Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen
Allgemeine Informationen
Als Nachweis kann die Rentenversicherung von Ihnen eine Lebensbescheinigung verlangen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek (Sachgebiet Einwohnerwesen)
Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde nur nach Terminvereinbarung
Mo
09:00 - 12:30
Di
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Do
09:00 - 12:30
13:30 - 16:00
jeden 1. Donnerstag im Monat bis 18:00 Uhr
Fr
09:00 - 12:30
Sa
09:00 - 12:30
14-tägig geöffnet
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
Persönliche Vorsprache
- Termin vereinbaren (Online-Terminbuchung oder telefonisch via Termintelefon: +49 3731 273 717)
- Persönlich im Bürgerhaus vorsprechen
- Lebensbescheinigung erhalten
Notwendigkeiten
Erforderliche Unterlagen
Persönliche Vorsprache
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Schreiben oder Mitteilung der Rentenversicherung zur Vorlage einer Lebensbescheinigung
Fristen
Kosten
Persönliche Vorsprache
- Lebensbescheinigung für Zwecke einer gesetzlichen deutschen Rentenversicherung: keine
- Lebensbescheinigung für Zwecke einer ausländischen Rentenversicherung: 12,00 €
Rechtliche Grundlage
- § 18 Bundesmeldegesetz (BMG) – Meldebescheinigung
- Sächsisches Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit Nummer 68 des Zehnten Sächsischen Kostenverzeichnisses
- § 119 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) – Wahrnehmung von Aufgaben durch die Deutsche Post AG
- § 60 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) – Angabe von Tatsachen
- § 64 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch (SGB X) – Kostenfreiheit
Weitere Anliegen in diesem Bereich
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