Anmeldung bei der Meldebehörde (Umzug aus einer anderen Gemeinde)
Allgemeine Informationen
Ziehen Sie aus einer anderen Gemeinde nach Freiberg um, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde der Stadt Freiberg anmelden. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Tipp: Lassen Sie Ihre Personaldokumente gleich bei der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort aktualisieren.
Durch die Anmeldung in der Gemeinde (Hauptwohnsitz) werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, sofern Sie wahlberechtigt sind. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern. Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen.
Kontakt und Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek
Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde nur nach Terminvereinbarung
Mo
09:00 - 12:30
Di
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Do
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Fr
09:00 - 12:30
Sa
09:00 - 12:30
14-tägig geöffnet
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
Sie ziehen in die Stadt Freiberg bzw. in eines ihrer Ortsteile oder in die Gemeinde Oberschöna. Herzlich Willkommen und Glück Auf!
Sie müssen sich spätestens innerhalb 14 Tage NACH Einzug in die neue Wohnung anmelden.
Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter www.freiberg.de oder an unserem Termintelefon unter der 03731/273 717.
Ihre Angaben werden direkt beim Sachbearbeiter eingetragen und per Datenübermittlung an ihrer bisherige Gemeinde übermittelt, sofern Ihr letzter Hauptwohnsitz in Deutschland gewesen ist.
Eine gesonderte Abmeldung muss lediglich vorgenommen werden, sofern Sie eine Nebenwohnung aufgeben.
Im Anschluss an die Anmeldung erhalten Sie die Meldebestätigung.
Erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
- Personalausweis zzgl. ggf. Eheurkunde
- bei Kindern, auch deren Dokumente zzgl. Geburtsurkunden
Online-Formulare
Fristen
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Anmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Rechtliche Grundlage
- § 10 Bundesmeldegesetz (BMG) – elektronische Anmeldung
- § 17 BMG – Anmeldung, Abmeldung
- § 19 BMG– Mitwirkung des Wohnungsgebers
- § 23 BMG – Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
- § 24 BMG – Datenerhebung, Meldebestätigung
- § 54 BMG – Bußgeldvorschriften
Sonstiges
Checkliste Umzug
amtliches:
- Meldebehörde der Gemeinde, in die Sie ziehen
- Steuern (Grund-, Zweitwohnsitzsteuer, Hundesteuer,…)
- Kfz Zulassungsstelle (Fahrzeug)
denken Sie auch an:
- Post: Beschriftung des neuen Briefkastens (nützlich: Postnachsendeauftrag)
- Versicherungen, Krankenkasse
- Bank
- Schule, Kindertagesstätte
- Arbeitgeber, Agentur für Arbeit
- Bafög (Bundesverwaltungsamt), Studentenwerk
- Berater (Steuerberater, Finanzberater, Rechtsanwalt, …)
- Strom, Gas, Wasser
- Fernsehen, Telefon-, Internet- und Kabelanschluss, Rundfunkbeitrag
- Andere Verträge/Abonnements (z.B. Essensanbieter, Zeitungen, Online-Shops, Streaming-Dienste, …)
Weitere Anliegen in diesem Bereich
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