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Anmeldung bei der Meldebehörde (Umzug aus einer anderen Gemeinde)

Allgemeine Informationen

Ziehen Sie aus einer anderen Gemeinde nach Freiberg um, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde der Stadt Freiberg anmelden. Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

Tipp: Lassen Sie Ihre Personaldokumente gleich bei der Anmeldung an Ihrem neuen Wohnort aktualisieren.

Durch die Anmeldung in der Gemeinde (Hauptwohnsitz) werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen, sofern Sie wahlberechtigt sind. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern. Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen.

Kontakt und Öffnungszeiten

Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek

Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Pass- und Meldebehörde nur nach Terminvereinbarung

Mo

09:00 - 12:30

Di

09:00 - 12:30

13:30 - 18:00

Do

09:00 - 12:30

13:30 - 18:00

Fr

09:00 - 12:30

Sa

09:00 - 12:30

14-tägig geöffnet

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden

Verfahrensablauf

Sie ziehen in die Stadt Freiberg bzw. in eines ihrer Ortsteile oder in die Gemeinde Oberschöna. Herzlich Willkommen und Glück Auf!
Sie müssen sich spätestens innerhalb 14 Tage NACH Einzug in die neue Wohnung anmelden.

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin unter www.freiberg.de oder an unserem Termintelefon unter der 03731/273 717.
Ihre Angaben werden direkt beim Sachbearbeiter eingetragen und per Datenübermittlung an ihrer bisherige Gemeinde übermittelt, sofern Ihr letzter Hauptwohnsitz in Deutschland gewesen ist.
Eine gesonderte Abmeldung muss lediglich vorgenommen werden, sofern Sie eine Nebenwohnung aufgeben.
Im Anschluss an die Anmeldung erhalten Sie die Meldebestätigung.

Erforderliche Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Personalausweis zzgl. ggf. Eheurkunde
  • bei Kindern, auch deren Dokumente zzgl. Geburtsurkunden

Fristen

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Anmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

  • § 10 Bundesmeldegesetz (BMG) – elektronische Anmeldung
  • § 17 BMG – Anmeldung, Abmeldung
  • § 19 BMG– Mitwirkung des Wohnungsgebers
  • § 23 BMG – Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht
  • § 24 BMG – Datenerhebung, Meldebestätigung
  • § 54 BMG – Bußgeldvorschriften

Sonstiges

Checkliste Umzug

amtliches:

  • Meldebehörde der Gemeinde, in die Sie ziehen
  • Steuern (Grund-, Zweitwohnsitzsteuer, Hundesteuer,…)
  • Kfz Zulassungsstelle (Fahrzeug)

denken Sie auch an:

  • Post: Beschriftung des neuen Briefkastens (nützlich: Postnachsendeauftrag)
  • Versicherungen, Krankenkasse
  • Bank
  • Schule, Kindertagesstätte
  • Arbeitgeber, Agentur für Arbeit
  • Bafög (Bundesverwaltungsamt), Studentenwerk
  • Berater (Steuerberater, Finanzberater, Rechtsanwalt, …)
  • Strom, Gas, Wasser
  • Fernsehen, Telefon-, Internet- und Kabelanschluss, Rundfunkbeitrag
  • Andere Verträge/Abonnements (z.B. Essensanbieter, Zeitungen, Online-Shops, Streaming-Dienste, …)

Weitere Anliegen in diesem Bereich

Abmeldung bei der Meldebehörde Adresse im Personalausweis ändern lassen Amtliche Beglaubigung von Unterschriften Beglaubigung von Kopien und Abschriften Bewohnerparkausweis beantragen Ehrenpatenschaft des Bundespräsidenten Einspruch gegen das Wählerverzeichnis, Berichtigung beantragen Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug (Bundestagswahl, Europawahl) Eintragung in das Wählerverzeichnis bei Umzug (Kommunalwahl) Eintragung in das Wählerverzeichnis für EU-Bürger beantragen (Europawahl) Eintragung in das Wählerverzeichnis für Wahlberechtigte ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen (Bundestagswahl) Eintragung in das Wählerverzeichnis für Wahlberechtigte ohne Wohnsitz in Deutschland beantragen (Europawahl) Ersatzreisedokumente bei Passverlust im Ausland beantragen Fundsachen abgeben Fundsachen abholen Führungszeugnis beantragen Kinderreisepass beantragen Kinderreisepass verlängern lassen Lebensbescheinigung zur Vorlage bei der Rentenversicherung beantragen Meldebescheinigung beantragen Melderegister, einfache Auskunft beantragen Melderegister, erweiterte Auskunft beantragen Online-Ausweisfunktion im Personalausweis entsperren lassen Online-Ausweisfunktion im Personalausweis sperren lassen PIN im Personalausweis neusetzen oder ändern lassen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen Personalausweis oder vorläufigen Personalausweis beantragen (bei Namensänderung) Personalausweis, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen Reisepass oder vorläufigen Reisepass beantragen (bei Namensänderung) Reisepass ändern lassen (Wohnort) Reisepass, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen Verlust des Personalausweises, Reisepasses oder Kinderreisepass anzeigen Wechsel der Hauptwohnung Wohnungsgeberbestätigung Zweitpass beantragen Zweitwohnung anmelden Übermittlungs- und Auskunftssperre im Melderegister eintragen lassen

Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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