Personalausweis, Auskunft zum Bearbeitungsstand einholen
Allgemeine Informationen
Die Bearbeitungsdauer für die Ausstellung eines neuen Personalausweises beträgt zwei bis sechs Wochen. Den Bearbeitungsstand können Sie jederzeit telefonisch, persönlich oder in vielen Fällen auch per E-Mail abfragen. Einige Behörden bieten Ihnen die Möglichkeit, sich im Internet zu informieren, ob der neue Ausweis schon da ist und abgeholt werden kann.
Kontakt und Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek
Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek
Mo
09:00 - 12:30
(Pass- und Meldebehörde nach Terminvereinbarung)
Di
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Do
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
(und Pass- und Meldebehörde nach Terminvereinbarung nachmittags)
Fr
09:00 - 12:30
Sa
09:00 - 12:30
(Pass- und Meldebehörde nach Terminvereinbarung)
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
- Mancherorts wird bei der Beantragung des Personalausweises ein Informationsblatt zur Abfrage des Bearbeitungsstatus ausgehändigt. Folgen Sie in diesem Fall einfach der dort beschriebenen Anleitung.
- Sie können auch mit Hilfe von Amt24 ermitteln, ob die Ausweisbehörde eine Online-Abfrage anbietet. Geben Sie dazu in der Ortsauswahl Ihren Wohnort oder Ihre Postleitzahl ein und bestätigen Sie Ihre Eingabe. Bietet die Behörde eine Online-Abfrage an, so finden Sie einen Link unter "Formulare & Online-Dienste".
- Bietet die Behörde keinen Online-Dienst an, so können Sie jederzeit auch persönlich oder telefonisch nach dem Bearbeitungsstand Ihres Dokumentes fragen.
Notwendigkeiten
Erforderliche Unterlagen
Für eine Statusabfrage sollten Sie die Nummer des beantragten Personalausweises (auf dem Zahlungsbeleg, den Sie bei der Beantragung erhalten haben) parat haben. In manchen Fällen wird auch eine PIN zugeteilt, die bei der Statusabfrage anzugeben ist.
Fristen
keine
Kosten
keine
Rechtliche Grundlage
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
Weitere Anliegen in diesem Bereich
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