Fundsachen abholen
Allgemeine Informationen
Fundsachen müssen persönlich bei der Fundbehörde im Bürgerhaus abgeholt werden. Sie können sich jedoch auch durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Die Fundsache wird Ihnen gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr ausgehändigt. Sofern der Finder Ansprüche auf Finderlohn geltend macht, müssen Sie sich nach der Abholung der Fundsache mit dem Finder in Verbindung setzen.
Die in Freiberg gefundenen und der Fundbehörde angezeigten Sachen finden Sie auf der Fundbürodeutschland-Website.
Kontakt und Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde / Fundbüro / Infothek (Sachgebiet Einwohnerwesen)
Besucheradresse
Obermarkt 21
09599 Freiberg
Öffnungszeiten
Pass- und Meldebehörde nur nach Terminvereinbarung
Mo
09:00 - 12:30
Di
09:00 - 12:30
13:30 - 18:00
Do
09:00 - 12:30
13:30 - 16:00
jeden 1. Donnerstag im Monat bis 18:00 Uhr
Fr
09:00 - 12:30
Sa
09:00 - 12:30
14-tägig geöffnet
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: vorhanden
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
Persönliche Vorsprache
- Termin vereinbaren (Online-Terminbuchung oder telefonisch via Termintelefon: +49 3731 273 717)
- Persönlich im Bürgerhaus vorsprechen oder per Vollmacht vertreten lassen
- Fundsache zurück erhalten
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Eigentumsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag, ...
- bei Verlust eines Mobiltelefons: die IMEI- oder SIM-Karten-Nummer (geht aus den Kaufunterlagen hervor)
Fristen
Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt.
Kosten
- Verwaltungsgebühr in Höhe von 5,00 €
Rechtliche Grundlage
- § 969 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Herausgabe an den Verlierer
- § 970 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Ersatz von Aufwendungen
- § 971 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Finderlohn
- § 973 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – Eigentumserwerb des Finders
- Satzung der Stadt Freiberg über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen in weisungsfreien Angelegenheiten (Verwaltungskostensatzung)
Weitere Anliegen in diesem Bereich
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