Baulast, Baulastenverzeichnis
Allgemeine Informationen
§ 83 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Baulasten dienen dazu, öffentlich-rechtliche Hindernisse für die Erteilung einer Baugenehmigung oder eines Vorbescheides zu beseitigen. Auch außerhalb von Genehmigungsverfahren entsprechen manche Bauvorhaben erst nach Eintragung von Baulasten den öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Baulasten müssen eine Baurechtsrelevanz aufweisen, d. h. grundsätzlich einen Bezug zu einem konreten Bauvorhaben aufweisen.
Die Baulast ist eine freiwillige schriftliche Willenserklärung des Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde. Mit der Eintragung im Baulastenverzeichnis wird die Baulast wirksam. Mit dieser Erklärung übernimmt der Grundstückseigentümer eine, sein Grundstück betreffende, öffentlich-rechtliche Verpflichtung zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen zugunsten eines Bauvorhabens.
Beispiele:
- Sicherung der Zufahrt oder Zuwegung
- Vereinigung mehrerer Grundstücke im baurechtlichen Sinne
- Verpflichtung zur gemeinsamen Grenzbebauung
- Übernahme von Abstandsflächen
- Abbruchsicherung von Bauteilen
- Sicherung von Stellplätzen auf einem anderen Grundstück
Dem Eigentümer des durch die Baulast begünstigten Grundstückes gewährt sie jedoch keinen zivilrechtlichen Anspruch. Der Eigentümer des begünstigten Grundstückes sollte deshalb unabhängig von der Baulast eine zivilrechtliche Rechtsposition erlangen, z. B. durch die Bestellung einer Grunddienstbarkeit.
Die Baulast ruht als öffentliche Last auf einem Grundstück und ist auch gegenüber dem Rechtsnachfolger wirksam. Sie kann erst gelöscht werden, wenn an ihr kein öffentliches Interesse mehr besteht (z. B. bei Beseitigung des Gebäudes).
Bei dem Nachweis eines berechtigten Interesses kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht genommen werden. Ein berechtigtes Interesse haben beispielsweise Grundstückseigentümer oder Kaufinteressenten.
Kontakt und Öffnungszeiten
Bauaufsichtsamt
Frau Sarah Funke
Tel. +49 (0) 3731 273 444
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
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Fr
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Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: über Rathauseingang
Burgstraße Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Erforderliche Unterlagen
Eintragung einer Baulast
- Antrag auf Eintragung einer Baulast
- Grundbuchauszug für das/die zu belastete(n) Grundstück(e), ohne 3. Abteilung, nicht älter als 6 Monate
- amtliche Flurkarte (bei Vereinigung 4fach)
- Lageplan (M: 1:500), 4fach
Hinweis: Bei Abstandsflächen sind die Lagepläne durch Sachverständige (Vermessungsbehörde, öffentlich bestellte Vermessungsingenieure) zu erstellen, außer es liegt ein Katasternachweis vor, der nach dem 31.08.2003 erstellt wurde. Eine Abstandsflächenberechnung ist beizufügen.
Bei teilweiser Belastung des Grundstücks sind die Flächen vermaßt einzutragen (braune Schaffur) - z. B. bei Zufahrt, Stellplätzen, Abstandsflächen.
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Die Einsicht in das Baulastenverzeichnis kann formlos (per E-Mail) oder auch online unter folgenden Link beantragt werden: amt24.sachsen.de
- Angabe von Daten des angefragten Grundstücks (Straße, Hausnummer, Flurstücksnummer)
- Angaben zum Antragsteller (Vorname, Name, Anschrift)
- Darlegung berechtigtes Interesse
Als Anlage ist ein Nachweis des berechtigten Interesses beizufügen ( z. B. Grundbuchauszug, Vollmacht der Grundstückseigentümerin/des Grundstückseigentümers, Kaufvertragsentwurf).
Online-Formulare
Kosten
Nach dem Sächsischen Kostenverzeichnis:
- Eintragung einer Baulast 62 € bis 400 €
- Löschung einer Baulast 95 € bis 400 €
- Erteilung von Abschriften und Auskünften aus dem Baulastenverzeichnis 22 € bis 70 € je Grundstück