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Nutzungsaufnahme anzeigen

Allgemeine Informationen

Anzeige der beabsichtigten Aufnahme der Nutzung der baulichen Anlage nach § 82 Abs. 2 Sächsische Bauordnung (SächsBO) Als Bauherrin oder Bauherr müssen Sie der Bauaufsichtsbehörde die beabsichtigte Aufnahme der Nutzung des Gebäudes (der baulichen Anlage) mindestens zwei Wochen vorher mitteilen. Bei einem Wohngebäude wäre die Aufnahme der Nutzung gleichzusetzen mit dem Bezug des Hauses. Keiner solchen Anzeige bedarf es, wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist. Eine Bauabnahme im Sinne einer zwingenden Abnahme genehmigungsbedürftiger baulicher Anlagen durch die Bauaufsichtsbehörde während der Bauausführung (Rohbauabnahme) und nach Abschluss der Bauarbeiten (Schlussabnahme) ist in der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) nicht vorgesehen. Stattdessen enthält die SächsBO in § 82 Regelungen zu Bauzustandsanzeigen und zur Aufnahme der Nutzung.

Kontakt und Öffnungszeiten

Bauaufsicht

Frau Manuela Seeliger

Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: über Rathauseingang
Burgstraße Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden

Verfahrensablauf

Zeigen Sie der Bauaufsichtsbehörde die beabsichtige Aufnahme der Nutzung des Gebäudes (bauliche Anlage) schriftlich mit dem vorgeschriebenen Formular an.

Notwendigkeiten

bevorstehende Nutzung der baulichen Anlage

Erforderliche Unterlagen

ausgefülltes Formular

Fristen

Anzeige: mindestens 2 Wochen vor beabsichtiger Nutzungsaufnahme

Kosten

keine


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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