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Hundesteuer - Anmeldung und Abmeldung

Allgemeine Informationen

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Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie diesen bei der Stadt Freiberg anmelden und Hundesteuer zahlen.

Wenn Sie Ihren Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlegen oder Sie keinen Hund mehr besitzen, müssen Sie den Hund bei der Stadt Freiberg abmelden.

Derjenige, der einen oder mehrere Hunde in seinem Haushalt aufnimmt ist steuerpflichtig. Halten mehrere Personen in einem Haushalt gemeinschaftlich einen oder mehrere Hunde, sind sie gemeinsam als Gesamtschuldner steuerpflichtig. 

Kontakt und Öffnungszeiten

Steuern (Sachgebiet)

Frau Rosemarie Meinel

Tel. +49 (0) 3731 273 225

steuern@freiberg.de

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden

Verfahrensablauf

Anmeldung

Sie können die Anmeldung Ihres Hundes persönlich in der Kämmerei, Sachgebiet Steuern im Rathaus oder schriftlich vornehmen. Die Hundemarke wird bei Anmeldung bzw. mit Zusendung des Steuerbescheides ausgegeben.

Abmeldung

Bei Abmeldung ist die Hundemarke zurückzugeben. Der Verlust der Hundemarke ist der Kämmerei, Sachgebiet Steuern im Rathaus mitzuteilen. Der Hundehalter erhält gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8 EURO eine neue Hundemarke.

Erforderliche Unterlagen

  • bei persönlicher Vorsprache: Personalausweis oder aktuelle Meldebestätigung
  • eventuell: Kaufvertrag oder Impfpass oder Rassenachweis des Hundes

Fristen

  • Die Anmeldung muss unverzüglich erfolgen, nachdem Sie den Hund erworben haben oder Sie in die Gemeinde gezogen sind (binnen zwei Wochen).
  • Die Hundesteuer entsteht mit dem Ersten des auf den Beginn der Hundehaltung folgenden Kalendermonats. Jungtiere sind nach Ablauf des 3. Lebensmonats zu versteuern. Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Haltung endet.
  • Die Steuer wird am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und am 15. November zu je einem Viertel oder am 1. Juli als Einmalbetrag für das laufende Jahr fällig.

Kosten

Die Hundesteuer beträgt in Freiberg:

  • für den ersten Hund beträgt 60,00 €
  • für den zweiten Hund 75,00 €
  • für jeden weiteren Hund 90,00 €

Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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