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Grundsteuer entrichten

Allgemeine Informationen

Die Grundsteuer wird für Grundbesitz im Stadtgebiet erhoben. Land- und forstwirtschaftlicher Grundbesitz unterliegt dabei der Grundsteuer A, diese wird vom Nutzer des Grundstücks erhoben. Für alle anderen Grundstücke gilt die Grundsteuer B,  sie muss vom Eigentümer oder Erbbauberechtigten des Grundstücks beglichen werden.

Auch Eigentümer von Grundbesitz auf fremden Grund und Boden (z.B. Garagen, Gartenlauben) sind grundsteuerpflichtig. Der Eigentümer des Gebäudes und der Eigentümer des Grund und Bodens werden separat besteuert. Der Gebäudeeigentümer erhält den Abgabenbescheid nur für das Gebäude, der Eigentümer von Grund und Boden wird nur für das Grundstück ohne Gebäude besteuert.

Grundlage für die Besteuerung ist der von der Bewertungsstelle des Finanzamtes Freiberg, Chemnitzer Straße 40, 09599 Freiberg, mit dem Grundsteuermessbescheid festgesetzte Messbetrag. Die Grundsteuer berechnet sich durch Multiplikation des Grundsteuermessbetrags, den das Finanzamt Freiberg festsetzt, mit dem Hebesatz der Stadt Freiberg. Dies ergibt den jährlich zu entrichtenden Betrag der Grundsteuer. Der Hebesatz für Grundsteuer A, Betriebe der Land- und Forstwirtschaft beträgt 350 v.H, für die Grundsteuer B, Grundstücke, 460 v.H.

Kontakt und Öffnungszeiten

Steuern (Sachgebiet)

Frau Rosemarie Meinel

Grundsteuer für Garagen und Kleingärten / Grundsteuer A und B gesamtes Stadtgebiet

Tel. +49 (0) 3731 273 225

steuern@freiberg.de

Herr Jens Kuschka

Grundsteuer A und B gesamtes Stadtgebiet

Tel. +49 (0) 3731 273 224

steuern@freiberg.de

Dorit Demmrich

Grundsteuer A und B gesamtes Stadtgebiet

steuern@freiberg.de

Tel. +49 (0) 3731 273 226

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden

Verfahrensablauf

Die Grundsteuer ist in der Regel zu je einem Viertel ihres Jahresbetrages zu den jeweils festgelegten Stichtagen entrichten:

  • 15. Februar
  • 15. Mai
  • 15. August und
  • 15. November

 Soweit fällige Grundsteuer automatisch eingezogen werden soll, ist ein ausgefülltes SEPA-Mandat an die Stadtverwaltung zu übergeben.

Die Höhe der Grundsteuer wird jährlich durch die Stadt festgesetzt, durch eine öffentliche Bekanntmachung (zum Beispiel in der Januarausgabe des Amtsblattes) für diejenigen Steuerzahler, bei denen sich die Höhe der Grundsteuer gegenüber dem Vorjahr nicht geändert hat. Die öffentliche Bekanntmachung hat hierbei die gleiche Rechtswirkung wie ein Steuerbescheid.

Online-Formulare

Fristen

Eigentümerwechsel

Bei einem Eigentümerwechsel ist zu beachten, dass die persönliche Steuerpflicht nicht gleichzeitig mit der Übereignung an den Erwerber übergeht. Die Grundsteuer wird nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Steuerschuldner ist derjenige, der am 1. Januar eines Jahres Eigentümer des Grundbesitzes ist. Die Grundsteuerpflicht endet zum 31. Dezember des Jahres, in dem der Grundbesitz auf den neuen Eigentümer übergegangen ist.
Regelungen zur anteiligen Zahlung im Jahr der Übereignung müssen zwischen bisherigen und neuem Eigentümer auf privatrechtlicher Grundlage getroffen werden. Grundsätzlich kann jedoch erst nach Bekanntgabe eines Bescheides über die Zurechnungsfortschreibung durch das Finanzamt auf den neuen Eigentümer eine Umschreibung der Grundsteuer erfolgen. Bei Gebäuden auf fremdem Grund und Boden (z.B. Garagen und Gartenlauben) ist es dafür unbedingt erforderlich, dass eine Kopie des Kaufvertrages, des Schenkungsvertrages oder Erbscheines bei der Bewertungsstelle des Finanzamtes Freiberg , Chemnitzer Str. 40, 09599 Freiberg, vorgelegt wird.


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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