Allgemeine Informationen

Gewerbesteuerpflichtig sind alle Gewerbebetriebe, die in Freiberg ein gewerbliches Unternehmen oder eine Betriebsstätte betreiben. Die Ausübung eines Gewerbebetriebes ist grundsätzlich meldepflichtig (Ansprechpartner für Gewerbeanmeldungen ist das Sachgebiet Ordnungswidrigkeiten und Gewerbe des Ordnungsamtes der Stadt Freiberg).

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem gültigen Hebesatz der Stadt Freiberg. Der Gewerbesteuermessbetrag geht aus dem Messbescheid des Finanzamtes hervor und wird auf Grundlage der Angaben in der Steuererklärung ermittelt. Bei natürlichen Personen und Personengesellschaften ist ein Freibetrag anzuwenden.
 

Kontakt und Öffnungszeiten

Steuern (Sachgebiet)

Frau Grit Kunze

Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden

Verfahrensablauf

Die Gewerbesteuer wird vom Steuerpflichtigen als Vorauszahlung in vier Raten zum

  • 15. Februar,
  • 15. Mai,
  • 15. August und
  • 15. November gezahlt.

Jede Vorauszahlungsrate beträgt grundsätzlich ein Viertel der Steuer, die sich bei der letzten Veranlagung ergeben hat.

Die Vorauszahlungen können innerhalb eines Zeitraumes von 15 Monaten angepasst werden. Ein Antrag hierzu kann beim zuständigen Finanzamt oder direkt bei der Stadt Freiberg eingereicht werden. Vorauszahlungen werden nur erhoben, sofern sie pro Quartalsrate mindestens 50 Euro betragen.

Aus dem Ergebnis der Steuererklärung ergibt sich nach Jahresabschluss die Veranlagung für das jeweilige Jahr. Die Gewerbesteuervorauszahlungen sind entsprechend zu berücksichtigen, d.h. Überzahlungen werden erstattet oder es werden Nachforderungen erhoben.

Online-Formulare


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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