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Vergnügungssteuer

Allgemeine Informationen

Die Stadt Freiberg  erhebt eine Vergnügungssteuer.

Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit, die gegen Entgelt im Stadtgebiet Freiberg an öffentlich zugänglichen Orten (z.B. in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33 i der Gewerbeordnung, in Gaststätten, Kantinen, Vereinsräumen) bereitgehalten werden. Steuerschuldner ist derjenige, für dessen Rechnung die Spielgeräte aufgestellt sind (Aufsteller). Mehrere Steuerschuldner sind Gesamtschuldner. Es bestehen Anzeige- und Erklärungsfristen seitens des Steuerschuldners.

Hinweis: Für das Aufstellen und Betreiben von Spielgeräten ist eine gewerberechtliche Erlaubnis des Ordnungsamtes der Stadt Freiberg erforderlich.

Kontakt und Öffnungszeiten

Steuern (Sachgebiet)

Frau Rosemarie Meinel

Tel. +49 (0) 3731 273 225

steuern@freiberg.de

Öffnungszeiten

Di

09:00 - 12:00

13:00 - 18:00

Do

09:00 - 12:00

13:00 - 16:00

Fr

09:00 - 12:00

Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg

Parkplatz

Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.

Barrierefreie Nutzung

Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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Zukunft aus Tradition: Silberstadt, Universitätsstadt, Wirtschaftstandort, Lebensmittelpunkt - werfen Sie einen Blick in den Imagefilm der Silberstadt Freiberg.

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