Vergnügungssteuer
Allgemeine Informationen
Die Stadt Freiberg erhebt eine Vergnügungssteuer.
Der Vergnügungssteuer unterliegen Spiel-, Geschicklichkeits- und Unterhaltungsgeräte mit und ohne Gewinnmöglichkeit, die gegen Entgelt im Stadtgebiet Freiberg an öffentlich zugänglichen Orten (z.B. in Spielhallen und ähnlichen Unternehmen im Sinne des § 33 i der Gewerbeordnung, in Gaststätten, Kantinen, Vereinsräumen) bereitgehalten werden. Steuerschuldner ist derjenige, für dessen Rechnung die Spielgeräte aufgestellt sind (Aufsteller). Mehrere Steuerschuldner sind Gesamtschuldner. Es bestehen Anzeige- und Erklärungsfristen seitens des Steuerschuldners.
Hinweis: Für das Aufstellen und Betreiben von Spielgeräten ist eine gewerberechtliche Erlaubnis des Ordnungsamtes der Stadt Freiberg erforderlich.
Kontakt und Öffnungszeiten
Steuern (Sachgebiet)
Frau Rosemarie Meinel
Tel. +49 (0) 3731 273 225
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden