Bescheinigung in kommunalen Steuersachen beantragen (früher Unbedenklichkeitserklärung)
Allgemeine Informationen
Eine Bescheinigung in Steuersachen wird dann benötigt, wenn Sie Ihre steuerliche Zuverlässigkeit nachweisen müssen. Für Steuern, die die Gemeinde oder Stadt festsetzt (z.B. Gewerbesteuer, Grundsteuer), stellt Ihnen diese auf Antrag eine Bescheinigung über die Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten ihr gegenüber aus (Bescheinigung in kommunalen Steuersachsen). Die Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten, insbesondere Ihr Zahlungsverhalten als Steuerpflichtiger und bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung Ihres Verhaltens als Steuerpflichtiger in der Vergangenheit. Die Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere zur Vorlage bei Behörden in Genehmigungsverfahren (z.B. für die Erteilung gewerberechtlicher Erlaubnisse), unter Umständen aber auch zur Vorlage bei öffentlichen wie privaten Auftraggebern benötigt.
Kontakt und Öffnungszeiten
Zahlungsabwicklung (Sachgebiet)
Frau Yvonne Helbig
Besucheradresse
Obermarkt 24
09599 Freiberg
Tel.: 03731 273 230
E-Mail: stadtkasse@freiberg.de
Öffnungszeiten
Di
09:00 - 12:00
13:00 - 18:00
Do
09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
Fr
09:00 - 12:00
Parkplatz
Hinter dem Rathaus sind Stellplätze für Fahrzeuge mit Behindertenparkausweis vorhanden.
Barrierefreie Nutzung
Eingangsbereich: über Rathauseingang Burgstraße
Toiletten: vorhanden
Aufzüge: vorhanden
Verfahrensablauf
Antragsteller und Empfänger der Bescheinigung ist grundsätzlich der Steuerpflichtige selbst. Sie als Steuerpflichtiger können jedoch auch eine Vollmacht erteilen, verbunden mit einer Erklärung, die die Stadt Freiberg von der Verpflichtung zur Wahrung des Steuergeheimnisses gegenüber dem Bevollmächtigten entbindet.
- Den Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung in Steuersachen stellen Sie bei der der Stadt Freiberg per Post, E-Mail oder persönlich.
- Außerdem, können Sie den Onlinedienst in Amt24 nutzen (siehe –> Onlineantrag und Formulare).
Die Stadt Freiberg prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen die Bescheinigung per Post zu.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- gegebenenfalls: Vollmacht
Online-Formulare
Fristen
Keine.
Kosten
- Verfahrensgebühr: 10 €
Rechtliche Grundlage
- § 3 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a Sächsisches Kommunalabgabengesetz i. V. m. § 85 Abgabenordnung
und Nr. 4 Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 1 sowie Nr. 4 AEAO zu § 85 - jeweilige Rechtsnorm, aufgrund derer eine Bescheinigung in Steuersachen zur Beurteilung der persönlichen Zuverlässigkeit des Betroffenen gefordert wird
- kommunale Kostensatzung
Weitere Anliegen in diesem Bereich
- Allgemeine Informationen
- Kontakt und Öffnungszeiten
- Verfahrensablauf
- Erforderliche Unterlagen
- Online-Formulare
- Fristen
- Kosten
- Rechtliche Grundlage
- Weitere Anliegen in diesem Bereich