Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

Impressum

Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Oberbürgermeister Sven Krüger
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen

Zu unserem allgemeinen Impressum gelangen Sie hier.


22.12.2023

102/2023 | Bekanntmachung der Stadt Freiberg über die öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 035 - Industriegebiet Am Fürstenwald / Braustätte gemäß § 4a Absatz (3) BauGB

Bekanntmachung der Stadt Freiberg
über die öffentliche Auslegung des überarbeiteten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 035 - Industriegebiet Am Fürstenwald / Braustätte
gemäß § 4a Absatz (3) BauGB

 

Der Stadtrat der Stadt Freiberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.12.2023 den
überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 035 - Industriegebiet Am Fürstenwald / Braustätte (Fassung vom 16.10.2023) sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht, Gutachten und weiteren Anlagen gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt (3. Offenlage Entwurf / Beschluss-Nr. 6-44 / 2023)
Der Geltungsbereich des Plangebietes umfasst eine Fläche von 12,5 ha mit den Flurstücken Nr. 4065/4; 4072/3; 4073; 4074/4 und Teilfläche von 4063/5 (Bundesstraßenabschnitt B 101) und ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.
Der Entwurf des überarbeiteten Bebauungsplanes Nr. 035 Industriegebiet Am Fürstenwald / Braustätte sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht und weitere Anlagen werden in der Zeit vom 02.01.2024 bis einschließlich 16.01.2024 in der Stadtverwaltung Freiberg, Foyer des Stadthauses II, Heubnerstraße 15 in 09599 Freiberg während folgender Zeiten


Montag, Mittwoch, Donnerstag von 9.00 - 16.00 Uhr
Dienstag, von 9.00 - 18.00 Uhr
Freitag von 9.00 - 12.00 Uhr


zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 035 - Industriegebiet Am Fürstenwald / Braustätte sowie die dazugehörige Begründung einschließlich Umweltbericht, Gutachten und weitere Anlagen ist auf der Website des Zentralen Internetportals des Landes Sachsen unter www.bauleitplanung.sachsen.de und unter www.freiberg.de  (freiberg.de/leben-und-freizeit/wohnen-und-bauen/bauleitplaene) abrufbar.


Für Rückfragen steht Ihnen das Stadtentwicklungsamt Freiberg, Frau Buchheim
(Telefon 03731 - 273 434; E-Mail: stadtentwicklungsamt@freiberg.de) zur Verfügung.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen nur zu den nachfolgend genannten geänderten Teilen des überarbeiteten Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 035 Industriegebiet Am Fürstenwald / Braustätte
Ersatz der Zuordnung der Ersatzmaßnahme E 2.1 von bisher „Abriss der ehemaligen Zeisingfabrik“ in der Gemeinde Rechenberg-Bienenmühle / Gemarkung Clausnitz durch die Ökokontomaßnahme des Sächsischen Immobilien- und Baumanagements / Geschäftsbreich Zentrales Flächenmanagement „Abriss und Entsiegelung Stallgebäude“ in Pappendorf in gleicher Höhe von 14.000 Werteinheiten.
schriftlich an die Stadtverwaltung Freiberg, Stadtentwicklungsamt, Heubnerstraße 15 in 09599 Freiberg eingereicht, elektronisch in Schriftform an stadtentwicklungsamt@freiberg.de übermittelt oder zur Niederschrift im Stadtentwicklungsamt der Stadtverwaltung Freiberg, Stadthaus II, Heubnerstraße 15, Zimmer 306 oder 301 vorgebracht werden.
Parallel zur öffentlichen Auslegung erfolgt die beschränkte Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Absatz (3) BauGB zu den geänderten Teilen des Entwurfes.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.


Umweltrelevante Stellungnahmen und umweltbezogene Informationen
Folgende wesentliche umweltrelevante Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange und von Naturschutzverbänden zum Entwurf (Fassung vom 25.06.2021) liegen vor:
- Landratsamt Mittelsachsen - Stellungnahme vom 07.12.2021 mit den
Fachbereichen Bauleitplanung (Ref. 20.1); Naturschutzbehörde (Ref. 23.4);
Siedlungswasserwirtschaft (Ref. 23.3)
- GRÜNE LIGA Sachsen e.V. - Stellungnahme vom 08.12.2021
- Naturschutzverband Sachsen e.V.- Stellungnahme vom 08.12.2021
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Umweltbezogene Informationen zu den Auswirkungen des Bebauungsplanes
auf die Schutzgüter Arten und Biotope, Boden, Wasser, Klima/ Luft, Mensch und Gesundheit, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter
Folgende Untersuchungen, Gutachten und Konzepte liegen vor:
- Geotechnischer Bericht / Baugrunderkundung / Gründungsberatung (Gicon 2013)
- Aktualisierte Schallimmissionsprognose (SLG GmbH, 2020)
- Entwässerungskonzept (BPM Ingenieure, 2021)
- Eingriffsausgleichsbilanzierung (BPM Ingenieure, 2023)
- Baugrundgutachten zum Regenrückhaltebecken (GICON GmbH, 2013)


Freiberg, den 11.12.2023


gez. Sven Krüger Siegel
Oberbürgermeister


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

zum Landkreis

Herz aus Silber – Imagefilm

Zukunft aus Tradition: Silberstadt, Universitätsstadt, Wirtschaftstandort, Lebensmittelpunkt - werfen Sie einen Blick in den Imagefilm der Silberstadt Freiberg.

ansehen