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Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Oberbürgermeister Sven Krüger
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
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28/2023 | Wahl der Friedensrichterin / des Friedensrichters
Öffentliche Bekanntmachung
zur Wahl der Friedensrichterin / des Friedensrichters
Die Stadt Freiberg sucht wegen Ablauf der Amtszeit eine Friedensrichterin / einen Friedensrichter für den Schiedsamtsbezirk der Stadt Freiberg, einschließlich der Stadtteile Zug, Kleinwaltersdorf und Halsbach.
Dieses Ehrenamt können interessierte Einwohner Freibergs übernehmen, die mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sind. Sie sollten nach Ihrer Persönlichkeit und nach Ihren Fähigkeiten für das oben genannte Amt geeignet sein.
Die Aufgabe besteht darin, kleinere Meinungsverschiedenheiten des täglichen Lebens außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu schlichten und einen Vergleich herbeizuführen. Der vielseitige Aufgabenbereich beinhaltet Nachbar- und Mietrechtsstreitigkeiten sowie Streitigkeiten über nicht vermögensrechtliche Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre (zum Beispiel Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung, Bedrohung oder Sachbeschädigung).
Friedensrichter kann nicht sein, wer
- als Rechtsanwalt zugelassen oder als Notar bestellt ist,
- die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt,
- das Amt eines Berufsrichters oder Staatsanwalts ausübt oder als Polizei- oder Justizbediensteter tätig ist,
- die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist,
- gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, insbesondere die im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19. Dezember 1966 gewährleisteten Menschenrechte oder die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 enthaltenen Grundsätze verletzt hat oder
- für das frühere Ministerium für Staatssicherheit oder Amt für nationale Sicherheit tätig war.
Die Friedensrichterin / der Friedensrichter wird vom Stadtrat der Stadt Freiberg für eine Dauer von fünf Jahren gewählt und danach vom Amtsgericht berufen und vereidigt.
Personen, die im Schiedsamtsbezirk wohnen und Interesse an dieser verantwortungsvollen Aufgabe haben, werden gebeten, sich bis zum 30.06.2023 schriftlich bei der
Stadtverwaltung Freiberg
Hauptamt
Obermarkt 24
09599 Freiberg
zu bewerben.
Weitere Auskünfte über das Amt der Friedensrichterin / des Friedensrichters erhalten Sie bei der Stadtverwaltung Freiberg unter der Telefonnummer 03731 / 273-135.
Informationen zu den Aufgaben als Friedensrichter finden Sie auch unter www.schiedsamt.de.
gez. Sven Krüger
Oberbürgermeister