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Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Oberbürgermeister Sven Krüger
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15/2023 | Einladung zur Vollversammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Freiberg im Jahr 2023
Öffentliche Bekanntmachung
Einladung zur Vollversammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Freiberg im Jahr 2023
Zur Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Freiberg am Donnerstag, dem 01.06.2023, 18.30 Uhr in der Gaststätte „Waldfrieden“ in 09599 Freiberg, Brückenstraße 15 werden hiermit alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Freiberg gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.
Zur Jagdgenossenschaft Freiberg als Körperschaft des öffentlichen Rechts gemäß § 11 Abs. 1 Sächsisches Jagdgesetz (SächsJagdG) gehören die Eigentümer der Grundflächen der Gemarkungen Freiberg, Halsbach, Zug und Langenrinne. Die Jagdgenossenschaft hat einen Vorstand zu wählen, der diese gerichtlich und außergerichtlich vertritt sowie für die laufende Geschäftsführung verantwortlich zeichnet.
Bis zur Wahl eines Jagdvorstandes werden die Geschäfte des Jagdvorstandes gemäß § 11 Abs. 6 SächsJagdG i.V.m. § 9 Abs. 2 Satz 3 Bundesjagdgesetz vom Gemeindevorstand wahrgenommen. In der Stadt Freiberg ist dies der Oberbürgermeister (Notvorstand der Jagdgenossenschaft Freiberg).
Beschlüsse der Jagdgenossenschaft bedürfen nach § 9 Abs. 3 Bundesjagdgesetz sowohl der Mehrheit der anwesenden vertretenen Jagdgenossen als auch der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche.
Tagesordnung
1.Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit (Anzahl Jagdgenossen, Größe der vertretenen Grundfläche)
3. Informationen zur Tätigkeit der Jagdgenossenschaft 2022
4. Information zur Finanzlage der Jagdgenossenschaft
4.1 Beschluss zur Verwendung des Reinertrages (§ 6 Abs. 2 Nr. 10 der Satzung der Jagdgenossenschaft Freiberg – u. a. Bestätigung der Rücklagenbuchhaltung) im abgelaufenen Wirtschaftsjahr
4.2 Beschluss zur Entlastung des Notvorstandes
4.3 Bestätigung des Haushaltsplanes des Jagdjahres 2023/2024 (Einnahmen/Ausgaben)
5. Wahl eines Jagdvorstandes
5.1 Bereitschaftserklärung zur Kandidatur/Vorstellung der Kandidaten
5.2 Wahl des Jagdvorstandes
5.3 Bekanntgabe des Wahlergebnisses
5.4 Annahme der Wahl und Vorstellung des Jagdvorstandes
6. Sonstiges
7. Schlusswort
Anmerkungen
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch eine volljährige Person vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens drei Jagdgenossen vertreten.
Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
gez. Gerd-Dieter Garthe
im Auftrag des Notvorstandes