06.09.2019 | Pressemitteilung

2019 kein Kunstförderpreis vergeben

Vorschläge für die jährliche Auszeichnung können bis Ende des Jahres eingereicht werden

Zum fünften Mal seit seiner Premiere 1997 wird in diesem Jahr kein Kunstförderpreis der Stadt Freiberg vergeben. Zwar hatte das Kuratorium die Vergabe in diesem Jahr für die Band b.u.m. bestimmt, diese Entscheidung nun aber zurückgezogen. „Der Beschluss zur Vergabe des Freiberger Kunstförderpreis 2018 an die Band b.u.m., wird aufgrund neuer Erkenntnisse des Kuratoriums zurückgenommen“, heißt es zur Begründung. Dem Kuratorium sei bei der Bewertung der eingereichten Unterlagen nicht ersichtlich gewesen, dass der größte Teil der Mitglieder der Band b.u.m bereits als Mitglieder des Friday Night Jazz Orchester der Musikschule Freiberg mit dem Kunstförderpreis 2015 ausgezeichnet worden sind.

Auch wenn es sich hier um eine neugegründete Jugendband handle, die ihre Texte jetzt selbst schreibt, sieht das Kuratorium die zeitliche Nähe bei demselben Preis als kritisch. Damit soll in keiner Form die künstlerische Leistung der Band herabgesetzt werden. Da kein Rechtsanspruch auf den Preis besteht, hat das Kuratorium in einer Sondersitzung entschieden, den Kunstförderpreis 2018 nicht zu vergeben.

Mit dem jährlichen Preis sollen künstlerische Leistungen honoriert und die Entwicklung der junge Künstler unterstützt werden.
Der Kunstförderpreis ist der einzige der fünf Freiberger Preise, der auch über die Stadtgrenzen hinaus vergeben werden kann. Nach einer Satzungsänderung ist der Preis wieder stärker auf das lokale bzw. regionale Kunstschaffen fokussiert. Für ihn können also nicht nur Freiberger vorgeschlagen werden, sondern auch Künstler aus dem Landkreis Mittelsachsen und dem Erzgebirgskreis. Sie dürfen im Jahr der Antragstellung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

17-mal ist der Kunstförderpreis seit 1997 vergeben worden, an Künstler unterschiedlicher Bereiche: Malerei, Tanz, Literatur, Komposition und Gesang. Den jüngsten Kunstförderpreis erhielt das das Jugendblasorchester Döbeln. Nicht vergeben worden ist er bisher 2001, 2007, 2013 und 2014.

Der Freiberger Kunstförderpreis ist mit 3000 Euro dotiert. Mit ihm wollen die Stadt, die Freiberger Bank eG und die Stadtwerke Freiberg AG insbesondere Nachwuchsschaffende in ihrer künstlerischen Entwicklung unterstützen. Anerkannt werden dabei Arbeiten aller Kunstgattungen und Genres, wobei sowohl die bisherige künstlerische Leistung in Summe, aber auch ein herausragendes Einzelkunstwerk prämiert werden können. Vergeben werden kann er an eine natürliche Person oder eine Gruppe.

Vorschläge für die Vergabe des Kunstförderpreises können jeweils bis zum 31. Dezember ans Büro des Oberbürgermeisters gerichtet werden, wobei die Vorschläge aus dem Vorjahr weiter für die Auswahl gültig bleiben.
Stadtverwaltung Freiberg
Büro des Oberbürgermeisters
Obermarkt 24
09599 Freiberg
Weitere Informationen auch unter www.freiberg.de

 


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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