Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

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26.05.2023

22/2023 | Nachtragsbaugenehmigung und Änderungsbescheid zur Baugenehmigung für das Vorhaben Neubau eines EDEKA-Verbrauchermarktes und Parkplatz mit 112 Stellplätzen, Leipziger Straße, Gemarkung Freiberg, Flurstücke 3936/1 und 3939/1

Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705), geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht:

Das Bauaufsichtsamt der Stadtverwaltung Freiberg hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom09.05.2023, Aktenzeichen 00097-2023-03, eine Nachtragsbaugenehmigung und einen Änderungsbescheid zur Baugenehmigung im Baugenehmigungsverfahren nach § 64 SächsBO mit folgendem verfügenden Teil erteilt:

Die mit Nachtrag vom 10.03.2023 zur Baugenehmigung vom 14.10.2022, Az. 655-2021, in Gestalt des Änderungsbescheids vom 10.02.2023, beantragte Änderung des Dachtragwerkes und der Fassade wird einschließlich Befreiung vom vorhabenbezogenen Bebauungsplan für eine geringe Überschreitung der Baugrenze genehmigt. Darüber hinaus wird die Baugenehmigung vom 14.10.2022, Az. 655-2021, in Gestalt des Änderungsbescheids vom 10.02.2023 in Bezug auf einzelne Nebenbestimmungen geändert. Die Nebenbestimmungen beziehen sich auf das Bauplanungsrecht i.V.m. Immissionsschutzrecht sowie das Bauordnungsrecht.

Für diese Zustellung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Baugenehmigung kann ab Bekanntgabe bei der Stadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg oder bei jeder anderen Dienststelle der Stadt Freiberg innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.

Hinweise:

Die Zustellung gilt mit dem Tag der Herausgabe des Amtsblattes als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist gegenüber den Nachbarn zu laufen.

Der Bescheid kann bei der Stadtverwaltung Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg, eingesehen werden. Eine Einsichtnahme ist nach Vereinbarung eines Termins unter Tel.-Nr. 03731/273 441 im Bauaufsichtsamt möglich.

Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern.

gez. Seeliger
Amtsleiterin


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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