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Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
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Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
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26/2023 | Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 030 „LIDL-Markt Dresdner Straße“
Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Freiberg über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 030 „LIDL-Markt Dresdner Straße“
Der Stadtrat der Stadt Freiberg hat in der öffentlichen Sitzung am 05.05.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 030 „LIDL-Markt Dresdner Straße“ beschlossen (Beschluss-Nr. 1-27/2022).
Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,045 ha umfasst die Fläche der Flurstücke Nr. 1845, 1846, 1846a, 1847, 1848/2 der Gemarkung Freiberg und wird wie folgt begrenzt:
- im Norden: durch die Dresdner Straße und die Bebauung Dresdner Straße 20 (Flurstück 1848/3) und Dresdner Straße 22 (Flurstück 1849)
- im Osten: durch die Jungestraße
- im Süden: durch die Bebauung Erzweg 2 (Flurstück 1854/1), Erzweg 1/3 (Flurstück 1861/4), Jungestraße 9-13 (Flurstück 1861/5 und den Erzweg
- im Westen: durch die Bebauung Dresdner Straße 24 (Flurstück 1850), Breithauptstraße 2 (Flurstück 1851), Breithauptstraße 4-12 (Flurstück 1854/1)
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.
Es werden folgende Planungsziele angestrebt:
- Ausweisung eines Sondergebietes Handel gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO für die Er-richtung eines großflächigen Lebensmittelbetriebes
- Festsetzung eines Wohngebietes entlang der Jungestraße und der Dresdner Straße für die Errichtung einer Wohnbebauung in Verbindung mit dem Gebäude des Verbrauchermarktes
- zum Vorentwurf sind verschiedene Gestaltungen der Fassaden entlang der Jungestraße und der Dresdner Straße vorzulegen
Dieser Beschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Freiberg, den 16.05.2023
Sven Krüger
Oberbürgermeister