Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

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14.03.2024

27/2024 | Beschlüsse Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 19.02.2024, Bau- und Betriebsausschuss vom 22.02.2024 und Stadtrat vom 07.03.2024

Beschlüsse Verwaltungs- und Finanzausschuss vom 19.02.2024

Beschluss-Nr. 1/VFA vom 19.02.2024:

1. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Rahmen eines Sammelbeschlussverfahrens.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 2/VFA vom 19.02.2024:

2. Der Verwaltungs- und Finanzausschuss nimmt die in der Anlage aufgelisteten Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen an und beschließt die Verwendung für den vor-geschlagenen Zweck.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 3/VFA vom 19.02.2024:

Der Verwaltungs- und Finanzausschuss beschließt die Annahme einer Spende in Form der Dienstleistung Mulcharbeiten im Freiberger Stadtwald durch die Firma Forst Friebe GmbH und Co. KG.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja-Stimmen
einstimmig

Beschlüsse Bau- und Betriebsausschuss vom 22.02.2024

Beschluss-Nr. 1/BBA vom 22.02.2024:

Der Bau- und Betriebsausschuss der Stadt Freiberg beschließt, der Firma

Andreas Adam GmbH, 09619 Sayda,

den Zuschlag für die Erneuerung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation in der Albert-Einstein-Straße, 1. Bauabschnitt zwischen Brunnenstraße und Karl-Günzel-Straße

zum Angebotspreis von 543.167,63 € brutto

zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

11    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 2/BBA vom 22.02.2024:

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Vergabe der Bauleistungen zum Ausbau der Albert-Einstein-Straße, 1. Bauabschnitt, in Freiberg an den Bieter, der unter Berücksichtigung aller Bewertungskriterien nach § 16 VOB/A das wirtschaftlichste Gesamtangebot abgegeben hat.

Den Zuschlag erhält die Firma
                                                     Andreas Adam GmbH
                                                     Straßen- und Tiefbau
                                                     Dresdner Straße 77
                                                     09619 Sayda

mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 394.375,02 €.

Abstimmungsergebnis:

11    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 3/BBA vom 22.02.2024:

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Vergabe der Bauleistungen zum Ausbau der Maxim-Gorki-Straße, 1. und 2. Bauabschnitt, in Freiberg an den Bieter, der unter Berücksichtigung aller Bewertungskriterien nach § 16 VOB/A das wirtschaftlichste Gesamtangebot abgegeben hat.

Den Zuschlag erhält die Firma

                                                     Andreas Adam GmbH
                                                     Straßen- und Tiefbau
                                                     Dresdner Straße 77
                                                     09619 Sayda

mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 830.246,55 € unter Einbeziehung des Nebenangebotes 1.

Abstimmungsergebnis:

11    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 4/BBA vom 22.02.2024:

Der Bau- und Betriebsausschuss genehmigt die Planungsunterlagen zur Baumaßnahme

„Sanierung der Gehwege in den historischen Ringanlagen in Freiberg, 6. Bauabschnitt, zwischen Einmündung Petersstraße und Fischerstraße“ entsprechend der Entwurfsplanung und beschließt die Ausführung mit nachfolgend genannten Grundsätzen und Parametern:

  • Sanierung der vorhandenen Gehwege entlang der Bundesstraße B173 und B101 als Weiterführung der bereits vorangegangenen Bauabschnitte 4 und 5, beginnend vom Donatsturm bis zur Fischerstraße
  • Ausbaulänge der Gehwege: gesamt ca. 190,00 m
  • Ausbau des Gehweges entlang der B101/Wallstraße auf 4,00 m Breite (nutzbares Maß = 3,50 m)
  • Ausbau des Gehweges entlang der B173 auf 3,00 m Breite (nutzbares Maß = 2,50 m)

Befestigungsaufbau der Gehwege:

- 10 cm Natursteinkleinpflaster aus Granit, Farbe grau

-   4 cm Bettungsschicht aus Baustoffgemisch Brechsand/Splitt 0/5

- 25 cm Frostschutzschicht 0/45

- 15 cm Profilausgleich, Frostschutz 0/45

  54 cm Gesamtaufbaustärke

Die Gehwege werden entlang des Fahrbahnrandes der Bundesstraßen B101 und B173 mittels Hochborden aus Granit auf Betonfundament eingefasst. Der Bordanschlag beträgt 12 cm. In Gehwegrücklage werden Rasenborde aus Granit eingebaut und oberflächenbündig in die Gesamtanlage angepasst.

Im Bereich der vorhandenen Fußgängerquerungen und Lichtsignalanlagen wird der Bordanschlag auf 3 cm abgesenkt. Außerdem werden hier zusätzlich taktile Leiteinrichtungen (Bodenindikatoren) für  mobilitätseingeschränkte Nutzer eingebaut.

Die Gehwege werden mit einer Regelquerneigung von 2,5% in Richtung Fahrbahn der B101 und B173 ausgebaut.

Beleuchtung/Ausstattung:

Die Beleuchtungsanlage wird im gesamten Baubereich erneuert und auf LED-Technik umgestellt.

Zwischen Fahrbahn und Gehwegkante werden neue Rohrgeländer montiert.

Es erfolgt keine Ausstattung mittels Verkehrszeichen.

In Abstimmung mit dem Landesamt für Denkmalpflege Dresden werden im Vorfeld der Bauarbeiten die drei vorhandenen Großgehölze entlang der B101/Wallstraße entnommen und vorerst durch zwei neue Großgehölze (Winterlinden) ersetzt. Im direkten Kreuzungsbereich Bebelplatz ist es geplant, eine kleine platzähnliche Fläche entstehen zu lassen, welche die Fußgängerströme entlang der beiden Bundesstraßen aufnimmt und weiterleitet. In deren Mitte soll eine Winter-Linde platziert werden. Zu diesem Zweck wird eine Baumscheibe mit Rostabdeckung installiert. Weitere Pflanzungen sollen erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Denkmalpflegerischen Rahmenkonzeption für die historischen Ringanlagen erfolgen.

Barrierefreiheit:

Die Vorgaben des Stadtratsbeschlusses „Barrierefreies Freiberg“ sind Grundlage für die vorliegende Planung.

Abstimmungsergebnis:

11    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 5/BBA vom 22.02.2024:

  1. Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Wiederherstellung des ehemaligen öffentlichen Gehweges entlang der Straße Am Häuersteig im Ortsteil Zug in Höhe von 69.000 € und empfiehlt dem Stadtrat die Aufnahme der Gesamtkosten in den Doppelhaushalt der Jahre 2025/2026 der Stadtverwaltung Freiberg.

Abstimmungsergebnis:

11    Ja-Stimmen
einstimmig



Beschlüsse Stadtrat vom 07.03.2024

Beschluss-Nr. 1-47/2024:

Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, der Firma

Andreas Adam GmbH, 09619 Sayda,

den Zuschlag für die Erneuerung der Schmutz- und Regenwasserkanalisation (Sammelkanäle und Anschlusskanäle) in der Maxim-Gorki-Straße, 1. und 2. Bauabschnitt

zum Angebotspreis von 1.460.957,74 € brutto

zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

31    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 2-47/2024:

Der Stadtrat beschließt die Vergabe der Planungs- und Ingenieurleistungen zum Ausbau der Moritzstraße zwischen Einmündung Untermarkt und Burgstraße in Freiberg nach §§ 45- 48 HOAI 2013 (Objektplanung Verkehrsanlagen), Leistungsphasen 1 bis 9, einschließlich der örtlichen Bauüberwachung gemäß Anlage 13 Pkt. 13.1 der HOAI 2021, der planungsbegleitenden und der Bauvermessung gemäß Anlage 1 Pkt. 1.4.4 bzw. 1.4.7 der HOAI 2021, der Baugrunduntersuchung und der Leistungen nach Baustellenverordnung.

Abstimmungsergebnis:

31    Ja-Stimmen
einstimmig


Beschluss-Nr. 3-47/2024:

2. Der Stadtrat nimmt den Beschluss des Bau- und Betriebsausschusses zur Kenntnis und beauftragt den Ausschuss für Haushalt und strategische Finanzplanung mit der Aufnahme der Gesamtkosten in den Doppelhaushalt 2025/2026 der Stadtverwaltung Freiberg.

Abstimmungsergebnis:

26    Ja-Stimmen
1      Nein-Stimmen
4      Enthaltungen
mehrheitlich


Beschluss-Nr. 4-47/2024:

  1. Der Stadtrat beschließt den Ausbau des 1. Obergeschosses und des Dachgeschosses der ehemaligen Grundschule Zug zum Ortszentrum für folgende Institutionen und Vereine:
    - den Ortschaftsrat
    - den Brauchtumsverein mit Bücherei
    sowie weitere Vereine gemäß Beschluss Nr. 3-36/2023 vom 02.03.2023
     
  2. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die Herstellung der Freianlagen für das Ortszentrum Zug gemäß vorliegender Planung (Anlage).
     
  3. Der Beschlusspunkt 2 des Baubeschlusses Nr. 2-17/2021 zur Vorlagen-Nummer 2021/015 vom 31.03.2021, dass der Ausbau des 1. Obergeschosses und des Dachgeschosses zurückgestellt wird, wird aufgehoben.
     
  4. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt für das Haushaltjahr 2024 überplanmäßige Auszahlungen im Produktsachkonto 12600100.09600000 Brandschutz/Anlagen im Bau, Feuerwehr Zug, M.-Nr. 126001-MZ001 in Höhe von 753.900,00 EUR. Die Deckung erfolgt aus im Jahr 2024 nicht benötigten finanziellen Mitteln der Baumaßnahme Sanierung Bahnhofsgebäude im PSK11132500.09600000 Grundvermögen/ Anlagen im Bau FP "Soziale Stadt Neu – Erweiterte Bahnhofsvorstadt" Bahnhof, M.-Nr. 511115-M0007.
     
  5. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt für das Haushaltjahr 2024 überplanmäßige Auszahlungen im Produktsachkonto 11132500.09600000 Grundvermögen/Anlagen im Bau, Ortszentrum (ehemalige Grundschule), M.-Nr. 111325-MZ006 in Höhe von 646.100,00 EUR. Die Deckung erfolgt aus im Jahr 2024 nicht benötigten finanziellen Mitteln der Baumaßnahme Sanierung Bahnhofsgebäude im PSK11132500.09600000 Grundvermögen/ Anlagen im Bau FP "Soziale Stadt Neu – Erweiterte Bahnhofsvorstadt" Bahnhof M.-Nr. 511115-M0007.
     
  6. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, die Zuständigkeit von Vergaben von Bauleistungen mit einem Auftragswert von über 300.000,00 EUR bis zu einer Million EUR für die Vorhaben Ortszentrum Zug und Sanierung Bahnhofsgebäude im Zeitraum Juni 2024 bis August 2024 bzw. bis zum nächstfolgenden Sitzungstermin des Bau- und Betriebsausschusses an den Oberbürgermeister zu übertragen.
     
  7. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, dass alle bisher von den Vereinen und der Freiwilligen Feuerwehr genutzten Nebenstandorte aufgegeben werden und für einen Verkauf vorzusehen sind. Es handelt sich um die Gebäude Am Daniel 2 gemäß Beschluss 3-36/2023 und Haldenstraße 31 (derzeitiges Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr).

8.   Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt, dass entsprechend der gestalterischen Wünsche des Ortschaftsrats Zug die historisch vorhandenen, jedoch bei Umbaumaßnahmen geschlossenen Fenster in der Nordfassade (Anlage 3) wieder geöffnet werden und die dafür notwendigen Kosten in Höhe von rund 10.000,00 EUR einzuplanen sind.

Abstimmungsergebnis:

29    Ja-Stimmen
2      Enthaltungen
mehrheitlich

Beschluss-Nr. 5-47/2024:

  1. Der Stadtrat nimmt für das Bauvorhaben Umbau und Sanierung Bahnhofsgebäude - Am Bahnhof 17 in 09599 Freiberg - die Erweiterung des Bauauftrages zum Los 02 - Baumeisterarbeiten - die 2. Nachtragsvereinbarung in Höhe von

    43.207,12 EUR brutto

    nachträglich zur Kenntnis.
     
  2. Der Stadtrat beschließt für das Bauvorhaben Umbau und Sanierung Bahnhofsgebäude -Am Bahnhof 17 in 09599 Freiberg - die Erweiterung des Bauauftrages zum Los 02 - Baumeisterarbeiten um die 3. Nachtragsvereinbarung in Höhe von

    53.211,64 EUR brutto

    an die ausführende Firma

    Bauhauf GmbH
    Industriestraße 24
    in 01640 Coswig

Abstimmungsergebnis:

30    Ja-Stimmen
1      Enthaltung
mehrheitlich


Beschluss-Nr. 6-47/2024:

  1. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt nachstehende Entgelte und Nebenkosten für die Händler, die Standbetreiber und die Schausteller des Freiberger Bergstadtfestes für die Jahre 2024 und 2025. Die zu erhebenden Standentgelte und Nebenkosten auf dem Festgelände richten sich nach unterschiedlichen Kriterien, wie z. B. Standort / Zone und Sortiment.
     
  2. Der Stadtrat der Stadt Freiberg nimmt zur Kenntnis, dass für das Bergstadtfest im Jahr 2024 eine Kostenunterdeckung in Höhe von 609.379 EUR berechnet worden ist.

Ermittlung der Gebühren zum Bergstadtfest

 

  

1. Ermittlung der Nebenkosten (einmalig):

 
  

1.1 Wachschutz

 

Kategorien

Entgelterhebung

Imbiss/Getränke, Süßwaren, Schausteller

                       109,00 €

Imbiss/Getränke, Süßwaren, Schausteller Zweitgeschäfte

                         75,00 €

sonstige Händler

                         55,00 €

  

1.2 Reinigung

 

Kategorien

Entgelterhebung

Imbiss/Getränke, Süßwaren, Schausteller

                         83,50 €

Imbiss/Getränke, Süßwaren, Schausteller Zweitgeschäfte

                         55,00 €

sonstige Händler

                         43,50 €

Innenstadthändler

                            7,00 €

Innenstadthändler, Gastronomen

                         13,00 €

  

1.3 Sanitärumlage

 

Kategorien

Entgelterhebung

Imbiss/Getränke, Süßwaren, Schausteller

                         44,00 €

sonstige Händler, Zweitgeschäfte

                         17,50 €

  

1.4.1 Wasser und Abwasser - Wasseranschluss

 

Kategorien

Entgelterhebung

Wasseranschluss

                         74,50 €

  

1.4.2 Wasser und Abwasser -Verbrauch pauschal

 

Kategorie

Entgelterhebung

Imbiss/Getränke

                         52,00 €

Süßwaren, sonstige Händler, Innenstadthändler

                         17,50 €

Schaustellergeschäfte

                         12,00 €

  

1.5 Wohnwagenstellplatz (inkl. Strom und Wasser) pauschal

 

Kategorien

Entgelterhebung

Wohnmobil

                       250,00 €

kleine Wohnwagen

                       175,00 €

  

2. Ermittlung der Flächengebühren:

 
  

2.1 Händler (€/m² und Tag)

 
  

Kategorien

Entgelterhebung

Getränke, Zone I

                         18,00 €

Getränke, Zone II

                         14,50 €

indiv. Geschäfte (Mikrobrauereien, Winzer, Weinhändler, Streetfood, Bio), Zone I

                            9,50 €

indiv. Geschäfte (Mikrobrauereien, Winzer, Weinhändler Streetfood, Bio), Zone II

                            7,50 €

Imbiss und Getränke oder nur Imbiss, Zone I

                         15,50 €

Imbiss und Getränke oder nur Imbiss, Zone II

                         12,00 €

Süßwaren

                            3,00 €

Händler/Promotion

                            5,00 €

Handwerk, Grünwarenhändler

                            1,50 €

Innenstadthändler, Hauptachse

                            4,50 €

Innenstadthändler, Nebenachsen

                            2,50 €

  

2.2 Schausteller (€/lfd.m und Tag) Zone III (zzgl. "Schaustellergeschäft" in Flanierbereich Zone I+II)

 
  

Kategorien

Entgelterhebung

Getränke

                         20,00 €

Imbiss und Getränke oder nur Imbiss

                         19,00 €

Groß-, Hoch-, Rundfahrgeschäfte, Riesenrad

                         18,00 €

Laufgeschäft, Geisterbahn, Autoscooter

                         13,00 €

Verlosung, Geschicklichkeitsspiel

                         10,50 €

Kinderfahrgeschäfte

                            8,50 €

Süßwaren

                         10,50 €

  

3. Ermittlung der Stromkosten:

 
  

3.1 Stromanschluss Händler + Schausteller - pauschal

 

Kategorien

Entgelterhebung

Handwerk, Innenstadt, Händler

                         40,00 €

Imbiss/Getränke/Süßwaren davon:

 

unter 5 kW

                         75,00 €

ab 5 kW

                       109,00 €

ab 10 kW

                       133,00 €

ab 15 kW

                       144,00 €

ab 20 kW

                       155,50 €

ab 40 kW

                       184,50 €

ab 60 kw

                       213,00 €

ab 100 kw

                       253,50 €

  

3.2 Stromverbrauch Händler - pauschal

 

Kategorien

Entgelterhebung

Handwerk, Innenstadt, Händler

                         17,50 €

Imbiss/Getränke/Süßwaren:

 

unter 5 kW

                         34,50 €

ab 5 kW

                         52,00 €

ab 10 kW

                         86,50 €

ab 15 kW

                       115,00 €

ab 20 kW

                       173,00 €

ab 40 kW

                       229,50 €

  

3.3 Stromverbrauch Schausteller

 
  

Kategorien

Entgelterhebung je kWh

Stromverbrauch je kWh

                            0,45 €

Abstimmungsergebnis:

28    Ja-Stimmen
3      Enthaltungen
mehrheitlich


Mittelsachsen – Freiberg mittendrin

Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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