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Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
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35/2023 | Beschluss der Vollversammlung der Jagdgenossenschaft: Verwendung des Reinertrages gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 10 der Satzung der Jagdgenossenschaft Freiberg
Öffentliche Bekanntmachung
Die Gemeinschaftliche Vollversammlung der Jagdgenossenschaft Freiberg hat am 01.06.2023 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Verwendung des Reinertrages gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 10 der Satzung der Jagdgenossenschaft Freiberg
Es ist für das Wirtschaftsjahr 2022 eine Unterdeckung in der Jagdpacht in Höhe von 908,31 € nach Abzug der Verwaltungsaufwendungen entstanden. Es verbleibt demnach kein Reinertrag (Restsumme) bei der Jagdgenossenschaft Freiberg, der an die Jagdgenossen ausgekehrt / ausgeschüttet werden kann. Die bestehende Unterdeckung konnte bereits gegenüber dem Vorjahr um 49,73 € verringert werden und soll in den Wirtschaftsjahren 2023 und 2024 weiter abgebaut werden. Die Rücklagenbuchhaltung wird für das Jahr 2022 bestätigt.
Der Notvorstand der Jagdgenossenschaft Freiberg
i.A. Gerd-Dieter Garthe