Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

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Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
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21.06.2023

36/2023 | Schulanfänger: Anmeldung der in der Stadt Freiberg wohnenden Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025

Bekanntmachung über die Anmeldung der in der Stadt Freiberg wohnenden Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025

1. Schulpflicht

Kinder, die bis zum 30.06.2024 das 6. Lebensjahr vollendet haben, sind durch die Eltern bei einer Grundschule ihres Schulbezirkes anzumelden. Kinder, die das 6. Lebensjahr später vollenden, können angemeldet werden.

2. Schulbezirke

Aufgrund der Grundschulbezirkssatzung der Stadt Freiberg vom 07.06.2013 wurden 3 Schulbezirke eingerichtet. Gehört nur eine Grundschule zum Einzugsbereich, sind die Kinder grundsätzlich an dieser Grundschule anzumelden. Bei mehreren zu einem Schulbezirk gehörenden Grundschulen besteht Wahlrecht.

2.1. Schulbezirk Hilbersdorf

Grundschule Hilbersdorf
Hüttensteig 4
09627 Bobritzsch-Hilbersdorf
Tel. 03731 247856
(Träger: Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf)

Anmeldezeiten:

12.09.2023, 7.00 Uhr – 12.00 Uhr
14.09.2023, 14.00 Uhr -18.00 Uhr


Neben Straßen der Trägergemeinde sind diesem Schulbezirk folgende Straßen der Stadt Freiberg zugeordnet:

  • Oberes Muldental,
  • Unteres Muldental,
  • Am Gerätehaus,
  • B 173,
  • Kreuzermark,
  • Obere Straße,
  • Schleife,
  • Siedlersteg,
  • Talweg.

2.2. Schulbezirk Weißenborn

Grundschule Weißenborn
Frauensteiner Str. 11
09600 Weißenborn
Tel. 03731 204186
(Träger: Gemeinde Weißenborn)

Anmeldezeiten:

12.09.2023, 14.00 Uhr -18.00 Uhr
21.09.2023, 14.00 Uhr -18.00 Uhr

Neben Straßen der Trägergemeinde sind diesem Schulbezirk folgende Straßen und Adressen der Stadt Freiberg zugeordnet:

  • Lindenallee (Stadtteil Zug),
  • Frauensteiner Str. 150 (Stadtteil Zug),   
  • Frauensteiner Str. 151 (Stadtteil Zug),
  • Frauensteiner Str. 153 (Stadtteil Zug),
  • Frauensteiner Str. 154 (Stadtteil Zug).

2.3. Schulbezirk Freiberg

Grundschule „Georgius Agricola
Agricolastraße 35
09599 Freiberg
Tel. 03731 22670

Grundschule „Carl Böhme“
Friedeburger Str. 17
09599 Freiberg
Tel. 03731 245230

Grundschule „Karl Günzel
Am Seilerberg 11 A
09599 Freiberg
Tel. 03731 20743511

Grundschule „Theodor Körner“
Turnerstr. 1
09599 Freiberg
Tel. 03731 23035

Grundschule „Johann Heinrich Pestalozzi“
Pestalozzistr. 5
09599 Freiberg
Tel. 03731 202936

Grundschule „Gottfried Silbermann“
Am Mühlgraben 1
09599 Freiberg
Tel. 03731 22489

Grundschule „Clemens Winkler“
Franz-Kögler-Ring 84
09599 Freiberg
Tel. 03731 76063

(Träger: Stadt Freiberg)

Freie Gemeinschaftsschule „Maria Montessori“
Tschaikowskistr. 4
09599 Freiberg
Tel. 03731 300730
(Träger: Christlicher Schulverein Freiberg e. V.)

Anmeldezeiten:

12.09.2023, 14.00 Uhr -18.00 Uhr
21.09.2023, 14.00 Uhr -18.00 Uhr

Einzugsgebiet sind alle Straßen, Wege, Plätze oder Adressen der Stadt Freiberg, die keinem der unter 2.1. oder  2.2. aufgeführten Grundschulbezirke zugeordnet sind.

3. Anmeldung

Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2024/2025 erfolgt an der jeweiligen Grundschule zu den vorgegebenen Zeiten.

Bei derAnmeldung ist die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Im Anmeldegespräch informiert die Schulleitung über die weiteren Schritte der Schulaufnahme.

Schulbezirk Freiberg:  Im Schulbezirk Freiberg ist für die Anmeldung die ABC-Card erforderlich. Die ABC-Card wird für schulpflichtige Kinder rechtzeitig zugestellt und berechtigt zur Anmeldung an einer Grundschule des Schulbezirkes Freiberg. Für den Fall, dass eine Aufnahme an der favorisierten Schule nicht möglich ist, sollen 2 weitere „Wunschschulen“ angegeben werden. Eltern, deren Kinder das 6. Lebensjahr erst nach dem 30.06.2024 vollenden und die ihre Kinder an einer Schule anmelden möchten, wird eine ABC-Card im Amt für Bildung, Jugend und Soziales der Stadtverwaltung Freiberg ausgestellt (Tel. 03731 273348). Das Einschulungsverfahren wird an der Schule durchgeführt, an der die Anmeldung erfolgt.

Ist die Einschulung aller angemeldeten Schulanfänger an einer der Wunschschulen, z. B. aus Kapazitätsgründen, nicht möglich, muss über die Einschulung an einer anderen Grundschule entschieden werden. Dazu werden nacheinander folgenden Kriterien angewandt:

  1. Schulanfänger, deren Geschwisterkinder Schüler der Schule sind oder deren Eltern nachweisen oder glaubhaft versichern, dass die Aufnahme an der Schule aufgrund besonderer sozialpädagogischer Belange oder aus Gründen einer notwendigen und an der Schule möglichen Integration erforderlich ist, werden aufgenommen.
  2. Kinder, die weiter als 2 km von allen Schulstandorten entfernt wohnen und daher den Schulbus nutzen können, werden bevorzugt an folgenden Grundschulen aufgenommen:
  • Kinder aus dem Stadtteil Kleinwaltersdorf – GS „Georgius   Agricola“
  • Kinder aus dem Stadtteil Zug – GS „Karl Günzel“
  • Kinder aus anderen Stadtteilen – GS „Theodor Körner“

3. Für Kinder, die eine oder mehrere Schulen fußläufig erreichen können wird die Länge des über öffentliche Gehwege führenden Schulweges als Kriterium herangezogen. Aufgenommen werden die Kinder, die den kürzeren Schulweg haben.

4. Für den Fall, dass für 2 oder mehr Schulanfänger mit einem gleichlangen Schulweg nur noch ein Aufnahmeplatz zur Verfügung steht, entscheidet das Los.

Es wird empfohlen, die Anmeldung an einer wohnortnahen Schule vorzunehmen. Die Entscheidung über die Aufnahmeanträge wird im Juni 2024 von der aufnehmenden Grundschule bekannt gegeben. Wird nachgewiesen, dass bis zum 31.12.2024 ein Umzug erfolgt, kann auf Wunsch die zukünftige Wohnanschrift für die Anwendung der Auswahlkriterien herangezogen werden.

Katja Tomaske

Leiterin Amt für Bildung, Jugend und Soziales


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Der Verwaltungssitz des Landkreises Mittelsachsen befindet sich in Freiberg. Für Bürger der 53 mittelsächsischen Kommunen, davon 21 Städte, ist er Ansprechpartner u.a. für KfZ-Zulassungen oder Kindergeldanträge und betreibt das Jobcenter Mittelsachsen.

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