Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg

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30.06.2023

39/2023 | Öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 030 „LIDL-Markt Dresdner Straße“

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Freiberg

über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V 030 „LIDL-Markt Dresdner Straße“

Der Stadtrat der Stadt Freiberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 05.05.2022 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 030 „LIDL-Markt Dresdner Straße“ beschlossen (Beschluss-Nr. 1-27/2022).

Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 1,045 ha umfasst die Fläche der Flurstücke Nr. 1845, 1846, 1846a, 1847, 1848/2 der Gemarkung Freiberg. Der Geltungsbereich des Plangebietes ist nachfolgender Abbildung zu entnehmen.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 030 „LIDL-Markt Dresdner Straße“ in der Fassung von Juni 2023 einschließlich der Begründung und des Umweltberichts werden in der Zeit vom 10.07.2023 bis einschließlich 11.08.2023 in der Stadtverwaltung Freiberg, Foyer des Stadthauses II, Heubnerstraße 15 in 09599 Freiberg während folgender Zeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag,  von 9.00 - 16.00 Uhr
Dienstag,                                           von 9.00 - 18.00 Uhr
Freitag                                                von 9.00 - 12.00 Uhrzur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes V 030 „LIDL-Markt Dresdner Straße“ ist im Internet auf der Webseite www.bauleitplanung.sachsen.de und unter www.freiberg.de/leben-und-freizeit/wohnen-und-bauen/bauleitplaene abrufbar.

Für Rückfragen steht Ihnen das Stadtentwicklungsamt Freiberg, Frau Speer, Telefon (0 37 31) 273 432, Fax (0 37 31) 273 73 431, E-Mail stadtentwicklungsamt@freiberg.de zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes V 030 „LIDL-Markt Dresdner Straße“ schriftlich an die Stadtverwaltung Freiberg, Stadtentwicklungsamt, Heubnerstraße 15 in 09599 Freiberg eingereicht, elektronisch in Schriftform an stadtentwicklungsamt@freiberg.de übermittelt oder zur Niederschrift im Stadtentwicklungsamt der Stadtverwaltung Freiberg, Stadthaus II, Heubnerstraße 15, Zimmer 306 oder 304 vorgebracht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Freiberg, den 20.06.2023

Sven Krüger
Oberbürgermeister


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