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Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Oberbürgermeister Sven Krüger
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
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42/2023 | Erteilung einer Baugenehmigung für das Vorhaben Errichtung einer 2-geschossigen Balkonanlage an ein vorhandenes Mehrfamilienwohnhaus am Heinrich-Zille-Weg
Gemäß § 70 Abs. 3 Sächsische Bauordnung (SächsBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 2016 (SächsGVBl. S. 186), die zuletzt durch Artikel 24 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 705), geändert worden ist, wird Folgendes bekannt gemacht:
Das Bauaufsichtsamt der Stadtverwaltung Freiberg hat als untere Bauaufsichtsbehörde mit Bescheid vom 22.05.2023, Aktenzeichen 81-2023-02, eine Baugenehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 SächsBO mit folgendem verfügenden Teil erteilt:
Die Baugenehmigung für die Errichtung einer 2-geschossigen Balkonanlage an ein vorhandenes Mehrfamilienwohnhaus auf dem Grundstück Heinrich-Zille-Weg 29, 31, 33, Flurstück 1652/18 der Gemarkung Freiberg, wird erteilt.
Das Bauvorhaben entspricht den öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die im bauaufsichtlichen Verfahren zu prüfen sind. Nachbarrechtlich geschützte Belange werden nicht beeinträchtigt.
Für diese Zustellung gilt folgende Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Baugenehmigung kann ab Bekanntgabe bei der Stadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg oder bei jeder anderen Dienststelle der Stadt Freiberg innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.
Hinweise:
Die Zustellung gilt mit dem Tag der Herausgabe des Amtsblattes als bewirkt. Von da an beginnt die Rechtsbehelfsfrist gegenüber den Nachbarn zu laufen.
Die Baugenehmigung und die dazugehörigen Bauvorlagen können bei der Stadtverwaltung Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg, eingesehen werden. Eine Einsichtnahme ist nach Vereinbarung eines Termins unter Tel.-Nr. 03731/273-441 oder -442 im Bauaufsichtsamt möglich.
Betroffene Eigentümer von Nachbargrundstücken können mit Nachweis ihrer Eigentümerschaft eine schriftliche Ausfertigung des Bescheids innerhalb der Rechtsbehelfsfrist abfordern.
gez. Seeliger
Amtsleiterin