Neuigkeiten
Elektronische Ausgabe des Amtsblattes der Stadt Freiberg
Impressum
Herausgeber: Universitätsstadt Freiberg, Obermarkt 24, 09599 Freiberg
Redaktion: Universitätsstadt Freiberg, Büro des Oberbürgermeisters/Stadtrat
Verantwortlich für die Amtlichen Mitteilungen der Stadt Freiberg: Oberbürgermeister Sven Krüger
Verantwortlich für die übrigen Amtlichen Mitteilungen: Leiter der publizierenden Einrichtungen
Zu unserem allgemeinen Impressum gelangen Sie hier.
54/2024 Bekanntmachung Beschlüsse Bau- und Betriebsausschuss vom 25.04.2024 und Stadtrat vom 02.05.2024
Beschlüsse Bau- und Betriebsausschuss
Beschluss-Nr. 1/BBA vom 25.04.2024:
Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Vergabe der Bauleistungen zum Bauvorhaben „Sanierung der Gehwege in den historischen Ringanlagen, 6. Bauabschnitt“ in Freiberg, zwischen Petersstraße und Fischerstraße, an den Bieter, der unter Berücksichtigung aller Bewertungskriterien nach § 16 VOB/A das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Den Zuschlag erhält die
Andreas Adam GmbH
Dresdner Straße 77
09619 Sayda
mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 371.628,30 Euro.
Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 2/BBA vom 25.04.2024:
Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Vergabe der Bauleistungen zur koordinierten Baumaßnahme „Ausbau der Dammstraße in Freiberg, 1. Bauabschnitt“, zwischen Berthelsdorfer Straße und Dammstraße Haus-Nr. 21a/b, Teilobjekt 1 – Straßenbau und Tiefbau für Straßenbeleuchtung an den Bieter, der unter Berücksichtigung aller Bewertungskriterien nach § 16 VOB/A das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Den Zuschlag erhält die Firma
Landschaftsgestaltung
Straßen-, Tief- und Wasserbau GmbH
Dresdner Straße 27a
09599 Freiberg
mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 657.008,29 Euro mit Umverteilung des Teilobjektes 0 (Allgemeiner Kostenteiler).
Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 3/BBA vom 25.04.2024:
Der Bau- und Betriebsausschuss der Stadt Freiberg beschließt, der Firma
Landschaftsgestaltung, Straßen-, Tief- und Wasserbau GmbH, 09599 Freiberg
den Zuschlag für die Erneuerung der Mischwasserkanalisation in der Dammstraße
1. Bauabschnitt von der Berthelsdorfer Straße bis Dammstraße Haus-Nr. 21 a/b
zum Angebotspreis von 315.119,62 € brutto
zu erteilen.
Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 4/BBA vom 25.04.2024:
Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Vergabe der Bauleistungen für den Ersatzneubau der Brücke F22 Hainichener Straße im Stadtteil Kleinwaltersdorf an den Bieter, der unter Berücksichtigung aller Bewertungskriterien nach § 16 VOB/A das wirtschaftlichste Gesamtangebot abgegeben hat.
Den Zuschlag erhält die Firma
Uwe Riße
Hoch- und Tiefbau OT Sora
Dorfstraße 5A
01665 Klipphausen
mit einer Angebotssumme in Höhe von brutto 393.012,97 €.
Abstimmungsergebnis:
10 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschlüsse Stadtrat vom 02.05.2024
Beschluss-Nr. 1-49/2024:
- Der Stadtrat beschließt das Abwägungsprotokoll (Teile A, B, C) gemäß Anlage zu den während der öffentlichen Auslegungen der Entwürfe in den Fassungen vom 15.07.2020, vom 25.06.2021 und vom 16.10.2023 zum Bebauungsplan Nr. 035- „Industriegebiet Am Fürstenwald/ Braustätte“ Stadt Freiberg vorgebrachten Anregungen in den Stellungnahmen der Behörden, der sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden.
- Das Stadtentwicklungsamt wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen vorgebracht haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis:
27 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
1 Enthaltung
mehrheitlich
Befangen: Stadtrat Prof. Eßlinger
Beschluss-Nr. 2-49/2024:
Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt den Bebauungsplan Nr. 035 – „Industriegebiet Am Fürstenwald/Braustätte“ als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch. Die Begründung einschließlich Umweltbericht, Gutachten und weitere Anlagen werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
27 Ja-Stimmen
2 Nein-Stimmen
1 Enthaltungen
mehrheitlich
Befangen: Stadtrat Prof. Eßlinger
Beschluss-Nr. 3-49/2024:
- Der Stadtrat der Stadt Freiberg zieht die Angelegenheit der Beschlussfassung einer außerplanmäßigen Ausgabe im Jahr 2024 an sich und entscheidet anstelle des Oberbürgermeisters.
- Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt folgende außerplanmäßige Ausgaben im Jahr 2024 - im PSK 55100200.09600000 (Einrichtungen der Freizeitgestaltung), Maßnahme-Nr. 551002-M… (Bewegungsplatz Schlüsselteich) in Höhe von 25.000 € und - im PSK 55100200.09601000 (Einrichtungen der Freizeitgestaltung, Anlagen im Bau aus aktivierten Eigenleistungen), Maßnahme-Nr. 551002-M... (Bewegungsplatz Schlüsselteich) in Höhe von 1.000 €.
Die Deckung erfolgt aus PSK 61200100.17119010 (Entnahme aus der Liquiditätsreserve) in Höhe von 25.000 € und aus PSK 55400100.37110000 (Allgemeine Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen im Naturschutz; Aktivierte Eigenleistungen) in Höhe von 1.000 €.
Abstimmungsergebnis:
27 Ja-Stimmen
4 Enthaltungen
mehrheitlich
Beschluss-Nr. 4-49/2024:
Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die Vergabe der Planungs- und Ingenieurleistungen zur Baumaßnahme „Neubau des Bewegungsplatzes am Schlüsselteich“ in Freiberg, PSK 55100200.09600000 (Einrichtungen der Freizeitgestaltung, Anlagen im Bau), Maßnahme-Nr. 551002-M… (Bewegungsplatz Schlüsselteich).
Abstimmungsergebnis:
27 Ja-Stimmen
4 Enthaltungen
mehrheitlich
Beschluss-Nr. 5-49/2024:
Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die in der Anlage beigefügte Stellungnahme der Stadt Freiberg zum Raumordnungsplan Wind.
Abstimmungsergebnis:
26 Ja-Stimmen
5 Enthaltungen
mehrheitlich
Beschluss-Nr. 6-49/2024:
- Der Stadtrat billigt die nachfolgende Prognoseentscheidung bzgl. der Besucherzahlen des Bergstadtfest am Sonntag, den 16.06.2024 im Zeitraum von 12.00 bis 18.00 Uhr als Grundlage für den besonderen regionalen Anlass nach § 8 Abs. 2 SächsLadÖffG.
- Der Stadtrat beschließt die Rechtsverordnung mit folgendem Wortlaut:
Veröffentlicht im elektronischen Amtsblatt unter: www.freiberg.de/amtsblatt
Abstimmungsergebnis:
29 Ja-Stimmen
einstimmig
Beschluss-Nr. 7-49/2024:
Der Stadtrat beschließt im Zusammenhang mit der Durchführung des Freiberger Christmarktes für 2024 bis 2026:
1. Zum Freiberger Christmarkt werden nachfolgende Standsortimente, dem Charakter des Freiberger Christmarktes entsprechend, zugelassen:
- Getränke
- Imbiss und Getränke
- Imbiss
- Süßwaren
- Erzgebirgische Volkskunst
- christmarktspezifische Angebote
- Schausteller
- Handwerk
2. Die Auswahl und Zulassung der Standbewerber wird dem Oberbürgermeister übertragen und erfolgt auf Grundlage des Anmeldeformulars bzw. Händlerportals.
3. Die Entgelte für Flächenmiete, Nebenkosten sowie Strom und Parken für den Kalkulationszeitraum werden wie folgt festgelegt:
Die Flächenmiete beträgt pro lfd. Meter / Tag in €:
| Kategorie | 2024 bis 2026 |
1. | Getränke | 17,50 |
2. | Imbiss | 13,50 |
3. | Imbiss + Getränke | 15,50 |
4. | Süßwaren + Getränke | 11,50 |
5. | Süßwaren, Händler, erzgeb. Volkskunst, Sonstige | 9,20 |
6. | gemischtes Angebot | 7,50 |
7. | Schausteller | 7,50 |
8. | Handwerk | 6,50 |
9. | gemeinnützige Vereine | 0,00 |
Die Nebenkosten betragen:
47,25 € pro Tag und Händler
Die Stromkosten betragen:
0,55 € pro kWh
Für Parken werden pro Tag und Fahrzeug 3,00 € fällig.
4. Der Stadtrat der Stadt Freiberg nimmt zur Kenntnis, dass der Freiberger Christmarkt pro Jahr im Durchschnitt eine prognostizierte Kostenunterdeckung in Höhe von 130.288,58 EUR aufweist.
Abstimmungsergebnis:
29 Ja-Stimmen
1 Enthaltung
mehrheitlich
Beschluss-Nr. 8-49/2024:
Der Stadtrat beauftragt die Stadtverwaltung der Stadt Freiberg (PLZ 09599), die technischen Voraussetzungen für die Übertragungen der Sitzungen des Stadtrates (öffentlicher Teil) als Video- und Audiostream auf www.freiberg.de zu schaffen. Dazu soll über eine Ausschreibung ein geeigneter Dienstleister ermittelt und mit der Umsetzung beauftragt werden. Das zur Umsetzung notwendige Budget sollte sich im angemessenen Rahmen halten.
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Umsetzung des Vorhabens mit Hilfe regionaler Partner zu vereinfachen und die Kosten damit zu reduzieren.
Hierzu hat eine offene Ausschreibung bis Juni 2025 zu erfolgen, u.a. mit den folgenden Inhalten:
• Der Abruf der Übertragungen soll bis einen Monat nach der jeweiligen Sitzung gewährleistet sein. Danach finden sich ältere Übertragungen in einem digitalen Archiv.
• Bei Nichterlaubnis der Veröffentlichung durch einzelne Stadträte oder Verwaltungsmitarbeiter erfolgt eine entsprechende redaktionelle Bearbeitung des Materials.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, die erforderlichen Ergänzungen in der Geschäftsordnung des Stadtrates parallel dazu vorzubereiten, welche den Datenschutz und die Persönlichkeitsrechte beinhalten.
Hilfsweise beantragen wir unter Wahrung der o.g. Grundsätze, bei der vorgesehenen Verlagerung des Tagungsorts der künftigen regelmäßigen Stadtratssitzungen in den Städtischen Festsaal gleichzeitig die technischen Voraussetzungen für Bild- und Tonübertragungen zu schaffen.
Abstimmungsergebnis:
5 Ja-Stimmen
21 Nein-Stimmen
5 Enthaltungen
mehrheitlich abgelehnt